[image=5e1764d1785549ede64cd0c5]Niedersachsen wird die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung umsetzen. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Zuvor hatte Justizminister Bernd Busemann in der FDP-Fraktionssitzung ausführlich zu dem Entwurf Stellung genommen und Fragen der Abgeordneten beantwortet. „Ein Schwerpunkt der Vorgaben lag ganz klar auf möglichen Therapien für die Sicherungsverwahrten“, sagt Roland Zielke, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Die Behandlung der Inhaftierten in der Sicherungsverwahrung war ein wichtiges rechtsstaatliches Kriterium und dient auch der Sicherheit der Bevölkerung. Das sehen wir in dem Gesetzentwurf auch umgesetzt.“ Der Entwurf garantiere den Inhaftierten den Zugang zu erfolgsversprechenden Therapien.
Zielke zufolge ist das bereits räumlich bei dem Neubau auf dem Gelände der JVA Rosdorf eingeplant worden. „Hier werden nicht nur die Vorgaben eingehalten, was die Sicherheit der Bevölkerung sowie die Rechte der Inhaftierten angeht. Es entstehen auch viele Büro- und Behandlungsräume für das Fachpersonal.“ Auch hier seien die Arbeiten in vollem Gange, so der FDP-Rechtspolitiker. „Niedersachsen liegt damit bei der Umsetzung der neuen Regeln zur Sicherungsverwahrung voll im Zeitplan.“
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