[image=5e1764c6785549ede64cce8e]Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Grascha, teilt die Sorge des Bundesdatenschutzbeauftragten angesichts des erneuten Anstiegs der staatlichen Kontoabrufverfahren. Im vergangenen Jahr griffen Behörden in 63.000 Fällen auf die Bankdaten von Privatpersonen zu.
„Seit der Einführung der staatlichen Kontoabfragen 2005 sind die Zugriffe um fast 700% gestiegen. Auch wenn die Datenabrufe rechtlich korrekt sind, bietet diese enorme Häufigkeit Anlass zur Sorge“, so der FDP-Finanzpolitiker. Grascha zufolge stellt sich die Frage, ob nicht möglicherweise Unschärfen im Gesetz behoben werden müssten. So dürften Behörden heimlich Kontodaten abrufen, wenn ein ‚Auskunftsersuchen an den Betroffenen keinen Erfolg verspricht‘. „Das behördliche Missbrauchsrisiko muss minimiert werden“, fordert Grascha.
Aus einer Anfrage der FDP-Landtagsfraktion an die Landesregierung vom März 2011 geht hervor, dass der Grund für den geheimen Datenabruf durch die Behörden nicht gespeichert wird und somit nicht ausgewertet werden kann. Dies könnte Grascha zufolge geändert werden. Dann ließe sich die angemessene Anwendung des Datenabrufs von privaten Konten künftig besser überprüfen. Grascha meint: „Steuerhinterziehung und Sozialmissbrauch müssen bekämpft werden. Es kann aber nicht der Regelfall sein, dass der Staat heimlich die Kontodaten seiner Bürger ausspäht!“
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