Die Kommission hat ihre Entscheidung, ‘Nacktscanner’ an europäischen Flughäfen zuzulassen vor dem Europäischen Parlament verteidigt. Derzeit gäbe es auf dem Markt überwiegend Körperscanner, die ‘reale’ Körperbilder produzieren. Der Schutz der Privatsphäre sei dadurch gewährleistet, dass die Bilder verschwommen sind und kein Augenkontakt zwischen dem Passagier und der Person am Monitor erlaubt ist.
Gesine Meißner, Obfrau der liberalen Fraktion für Verkehr und federführend zuständig für Sicherheit an Flughäfen, kritisiert die Haltung der Kommission: „Wenn ich durch den Scanner gehe, ist es mir egal, ob die Person, die meinen nackten Körper sieht, mir gegenüber sitzt oder in einem anderen Raum. Es bleibt eine Verletzung der Intim- und Privatsphäre. Wir haben uns im Verkehrsausschuss klar gegen Körperbilder und für schematische Abbildungen ausgesprochen. Trotzdem will die EU-Kommission den Einsatz dieser Geräte dieser Geräte erlauben, da Piktogrammscanner bislang nur von einem Anbieter auf dem Markt sind. Das ist nicht akzeptabel. Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Blieben wir unserer Forderung nach Piktogramm-Scannern treu, würde das weitere Hersteller anspornen, diese ebenfalls zu produzieren.“
Die Europäische Kommission hatte in einer Verwaltungsentscheidung die Nutzung von ‚Nacktscannern’ erlaubt, bei denen Körperabbildungen vom Kontrollpersonal begutachtet werden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass bisher nur ein Hersteller Geräte mit Piktogrammdarstellung anbietet und eine daraus resultierende Monopolstellung nicht gewünscht sei. Anpassungen könnten später gemacht werden, wenn es neue Entwicklungen auf dem Markt gibt.
Dies widerspricht einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Flughafensicherheit vom Juli, in der die Forderung mit großer Mehrheit angenommen wurde, dass künftig nur Körperscanner, die keine ‘realistischen’ Körperbilder erstellen, zugelassen werden sollen.
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