Cremlingen. Der Kreistag hat am 11. Januar 2016 beschlossen, dass sich der Landkreis an den Kosten der Feldhüter beteiligt. Da diese Vereinbarung jedoch auf zwei Jahre befristet war, beantragt die Gemeinde nun für das Jahr 2018 eine erneute Kostenbeteiligung des Landkreises.
LautBeschlussvorlage des Umweltausschusses soll darüber in der Sitzung vom 8. Mai beraten werden, sodass der Kreistag am 19. Juni über den weiteren Verlauf entscheiden kann. Die Gemeinde Cremlingen hatte bereits 2015 eine Kostenbeteiligung des Landkreises für den Feldhütereinsatz beantragt. Der Kreistag hat zwar am 11. Januar 2016 beschlossen, dass sich der Landkreis mit 50 Prozent, maximal mit 12.000 Euro, an den Kosten der Feldhüter beteiligt, doch war diese Förderung bislang nur auf zwei Jahre (2016 und 2017) befristet. Eine Weiterführung des Feldhütereinsatzes sei aus naturschutzfachlicher Sicht, insbesondere zur Besucherlenkung und für die Aufklärungsarbeit in den beiden Landschaftsschutzgebieten unbedingt erforderlich, heißt es in der Vorlage.
Die Aufgabe der Feldhüter
Betroffen sind dabei die ehemaligen Standortübungsplätze Schandelaher Wohld und Herzogsberge Cremlingen. Die zentralen Kernflächen beider Gebiete stehen als Natura 2000-Gebiete unter europäischem Schutz . Siedlungsnah gelegen, unterliegen sie einem starken Freizeitdruck, der aus den umliegenden Regionen von Braunschweig bis Helmstedt verstärkt wird, heißt es in der Vorlage. Mit den Erholungssuchenden komme eine Vielzahl von Hunden ins Gebiet, die in der Brut- und Setzzeit zwar an der Leine zu führen sind, was jedoch durch unsachgemäßes Verhalten der Hundehalter nicht selten umgangen werde. Insbesondere auf den Wiesen komme es in der Weidezeit oft zu massiven Störungen durch Hunde. Dies beeinträchtige die dort lebenden Vögel (Wiesenbrüter) sowie auch die Schafherde. Aufgabe der Feldhüter sei es, zumindest die bereits geltenden Bestimmungen der LSG-Verordnung und des Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, insbesondere die Anleinepflicht von Hunden, zu kontrollieren und durchzusetzen. Außerdem wurde die Verwaltung vom Rat der Gemeinde Cremlingen beauftragt, die Anzahl der Besucher auf den Herzogsbergen dadurch zu reduzieren, dass die an den Zugängen zu den Herzogsbergen illegaler Weise abgestellten Autos registriert und im Wiederholungsfall zur Anzeige gebracht werden.
Inzwischen seien weitere Biotope, wie die mit Landesmitteln in großem Ausmaß renaturierten Kleingewässer auf den Herzogsbergen, in Bedrängnis geraten. Amphibien und Brutvögel könnten aufgrund der Störungen durch die freilaufenden Hunde ihrem Brutgeschäft nicht mehr nachkommen, erleiden Verletzungen oder werden sogar getötet.
Besucherzahl belegen Notwendigkeit
Im Jahr 2016 war es aus Gründen des Artenschutzes erforderlich, zusätzlich zur Beschäftigung der Feldhüter, die Kleingewässer durch Zäune zu schützen. Dabei hätten die Feldhüter wertvolle Aufklärungsarbeit bei den Erholungssuchenden geleistet.
Der Bericht der Feldhüter für das Jahr 2016 belege die starke Besuchernutzung insbesondere der Herzogsberge mit beobachteten 24.000 Besuchern der Kernflächen im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober. Bezogen auf das gesamte Landschaftsschutzgebiet leitet der Bericht im genannten Zeitraum eine geschätzte Besucherzahl von 40.000 Personen ab. Für die Schandelaher Wohld wurden im gleichen Zeitraum rund 5.000 Besucher im Gebiet festgestellt. Laut Vorlage belegen diese Zahlen das Erfordernis einer dauerhaften Besucherlenkung und Aufklärung vor Ort durch den Einsatz geschulter Feldhüter.
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