Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute die außerordentlichen Leistungen und das besondere Engagement der Pflegekräfte, Ärzte und aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern in der EHEC-Epedemie ausdrücklich anerkannt. Die aktuelle Häufung von EHEC- und HUS-Fällen habe gezeigt, in welchem Umfang einzelne Krankenhäuser durch nichtvorhersehbare und behandlungsintensive Situationen besonders belastet werden könnten.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Aygül Özkan sagte anlässlich der Konferenz in Frankfurt/Main: „Die Krankenhäuser in den hauptsächlich betroffenen Regionen Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben äußerst engagiert und flexibel auf die Herausforderungen der EHEC-Infektionswelle reagiert. Auch die überregionale Kooperation, z.B. bei der Verlegung von Patientinnen und Patienten, funktionierte reibungslos. Gleichzeitig hat das Gesundheitswesen in den besonders betroffenen Regionen seine außerordentliche Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Nun muss den Krankenhäusern ausreichende finanzielle Sicherheit zugestanden werden, damit sie sich weiterhin in solchen Situationen auf die akut erforderlichen medizinischen Maßnahmen konzentrieren können.“
Die GMK erwartet von den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in allen Bundesländern, dass diese zu ihrer Verantwortung in dieser schwierigen Situation stehen und einheitlich lösungsorientiert mit den betroffenen Krankenhäusern verhandeln. Alle Länder erwarten, dass die Verhandlungen der Krankenkassen mit den Krankenhäusern bis zum Jahresende zum Abschluss geführt werden.
Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass
- besonders belastete Krankenhäuser für ihr spezielles Engagement nicht durch Mehrerlösausgleichszahlungen und Mehrleistungsabschläge finanziell zusätzlich benachteiligt werden;
- kostenintensive Leistungen, die nicht im DRG-System abgebildet sind, vergütet werden können;
- eine Kompensation erfolgt, wenn z.B. planbare Operationen auf Grund der Behandlung von zusätzlichen EHEC- und HUS-Patientinnen und Patienten abgesetzt oder verschoben werden mussten und es deshalb in dem betroffenen Krankenhaus insgesamt zu einem Leistungsrückgang kommt.
Die Länder bitten auch das Bundesgesundheitsministerium, einen Erfahrungsbericht über das Ergebnis der Verhandlungen der Krankenkassen und Krankenkassenverbände mit den betroffenen Krankenhäusern zu erstellen. Auf dieser Grundlage müsse über eventuellen Handlungsbedarf entschieden werden.
Aygül Özkan: „Der Bund soll die Notwendigkeit prüfen, das Krankenhausentgeltgesetz in Bezug auf nichtvorhersehbare und behandlungsintensive Situationen wie den derzeitigen EHEC-Ausbruch in der Weise anzupassen, dass besonders belastete Krankenhäuser für ihr spezielles Engagement nicht durch Mehrerlösausgleichszahlungen und Mehrleistungsabschläge oder Mindererlöse bei Wahlleistungen finanziell zusätzlich benachteiligt werden.“
Nach geltendem Recht muss ein Krankenhaus 65% der Erlöse, die es über die Vereinbarung hinaus erbracht hat, an die Krankenkassen zurückzahlen (Mehrerlösausgleich). Darüber hinaus werden Leistungssteigerungen im Verhältnis zum Vorjahr bei Budgetvereinbarungen mit einem „Mehrleistungsabschlag“ von zur Zeit 30% belegt. Neuverhandlungen bei wesentlichen Änderungen der Vereinbarungsgrundlagen sind grundsätzlich möglich. Hierdurch kann besonderen finanziellen Herausforderungen von Krankenhäusern im Zusammenhang mit der Behandlung von EHEC- und HUS-Patientinnen und Patienten flexibel begegnet werden.
Darüber hinaus könne dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Leistungen im Zusammenhang mit außergewöhnlichen, nichtvorhersehbaren und behandlungsintensiven Ereignissen im DRG-System nicht abgebildet seien. Auch sei zu beachten, dass in den von solchen Ereignissen betroffenen Krankenhäusern periphere Stationen und Intensivstationen sowie zeitweise auch zentrale Notaufnahme-Bereiche für die reguläre Versorgung nicht zur Verfügung gestanden hätten und es deshalb zu einem Leistungsrückgang gekommen sei, der unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen kompensiert werden sollte.
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