Finke: "Kommunale Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte sind Motor der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"


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Seit mehr als 20 Jahren fördert der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die Gründung von Behindertenbeiräten bzw. die Berufung von Behindertenbeauftragten als Selbstvertretung behinderter Menschen in niedersächsischen Kommunen und Landkreisen. „Behindertenbeiräte oder Behindertenbeauftragte sind wichtige Expertinnen und Experten für Fragen der Behindertenpolitik. Deshalb fordere ich seit 20 Jahren alle niedersächsischen Kommunen auf, eng mit den Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten zusammen zu arbeiten", erklärt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke.

„Um den Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten das richtige Handwerkszeug an die Hand zu geben, habe ich 2005 die ‚Handreichungen für die Arbeit der Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten in Niedersachsen' veröffentlicht. Sie sind immer noch aktuell und können bei uns angefordert werden. Als Ergänzung zu diesen Handreichungen haben wir eine Sammlung der niedersächsischen Satzung und Geschäftsordnung von Behindertenbeiräten veröffentlicht. Mit der nunmehr vorliegenden 3. aktualisierten Sammlung von Satzungen und Geschäftsordnungen niedersächsischer Behindertenbeiräte will ich insbesondere die Kommunen motivieren, die noch keinen Beirat haben, ebenfalls einen ins Leben zu rufen. Dabei soll die jetzt vorgelegte Veröffentlichung den Kommunen Hilfestellung geben", so Finke.

Die 3. Aktualisierung der Ergänzung zu den „Handreichungen für die Arbeit der Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten" kann in Einzelexemplaren im Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angefordert werden. Sie steht aber auch im Internet www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de unter der Rubrik „Broschüren" zum Download bereit.


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