Flöthe. Der Rat der Gemeinde Flöthe will in seiner nächsten Sitzung am 6. April über die Erhöhung der Hundesteuer beraten.
Der Rat der Gemeinde Flöthe hatte sich bereits im Jahr 2015 mit der Änderung der Hundesteuersatzung befasst. Hier gab es jedoch Bedenken, dass die damals vorgeschlagene und im neuen Entwurf wieder vorgesehene Erhöhung der Hundesteuersätze im prozentualen Vergleich für zu hochsei.Die Entscheidung wurde daraufhin vertagt. Nun soll der Gemeinderat wieder über die Hundesteuer beraten.
Für das Halten von Hunden gelten folgende Richtlinien: Die Hundehaltung muss innerhalb von einer Woche schriftlich
bei der Gemeinde Flöthe anzeigt werden. Dabei muss die Rasse des Hundes angegeben werden. Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung muss ebenfalls binnen einer Woche schriftlich bei der Gemeinde Flöthe anzeigt werden. Tut der Hundehalter dies nicht, kann dieses Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Laut neuem Entwurf soll die Hundesteuer jährlich für den ersten Hund 48 Euro (vorher 32 Euro) betragen. Für den zweiten Hund werde 96 Euro fällig (vorher 52 Euro) und für jedenweiteren Hund 144 Euro (vorher 78 Euro)
Die Steuer für gefährliche Hunderassen ändert sich nicht. Hier gilt dann nach wie vor ein Satz von 264 Euro für einen Hund, 312 Eurofür den zweiten und 360 Eurofür jeden weiteren gefährlichen Hund.
Diensthunde,Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind können per Antrag von der Steuer befreit werden.Hunde, die vor der Aufnahme in den Haushalt in einem Tierheim untergebracht waren, können für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden, sofern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die Aufnahme von gefährlichen Hunden.
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