Wolfenbüttel. Seit Februar dieses Jahres müssen sich zwei Brüder vor dem Braunschweiger Landgericht wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten. Laut Anklage sollen sie im Mai 2025 die Ehefrau eines der Brüder am Kornmarkt aus dem Fenster ihrer Wohnung geworfen haben. Die damals 31-Jährige überlebte den Sturz aus etwa zehn Metern Höhe schwer verletzt. Nun gibt es bezüglich eines Angeklagten offenbar eine Wende.
Auf Antrag der Verteidigung habe das Landgericht Braunschweig mit Beschluss vom 25. September 2026 den Haftbefehl gegen den Bruder des Ehemanns aufgehoben, teilt Rechtsanwalt Martin Voß in einer Pressemitteilung mit. Die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft sei angeordnet worden. Seit dem 21. Januar 2026 befand sich der damals 42-Jährige wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Haft; seit Februar muss er sich deshalb vor der Schwurgerichtskammer verantworten. Im Falle einer Verurteilung droht ihm im schlimmsten Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe, so Voß.
"Von Anfang an bestritten"
Konkret wird dem jetzt Entlassenen vorgeworfen, am 9. Mai 2025 gemeinsam mit seinem mitangeklagten Bruder dessen Ehefrau in der Wohnung am Kornmarkt in Wolfenbüttel ergriffen und aus einem Fenster im dritten Stock geworfen zu haben. Die Frau überlebte den etwa zehn Meter tiefen Sturz. "Mein Mandant hat eine Beteiligung an diesem Geschehen von Anfang an bestritten", betont der Anwalt.
Auf Grundlage des gesamten bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung habe die Kammer nun eine umfassende Neubewertung des Tatverdachts vorgenommen. "Danach besteht gegen meinen Mandanten aktuell kein dringender Tatverdacht mehr. Die ihn belastenden Aussagen haben sich im Laufe der Hauptverhandlung nicht als hinreichend tragfähig erwiesen", berichtet Martin Voß. Die Kammer setze sich in ihrem Beschluss insbesondere mit der Entwicklung und den zahlreichen Widersprüchen dieser Aussagen auseinander.
Weder DNA noch Fingerabdrücke
"Auch die objektive Spurenlage stützt den Tatvorwurf gegen meinen Mandanten nicht. Nach den Feststellungen der Kammer gibt es keine objektiven Spuren, die auf seine Beteiligung oder auch nur seine Anwesenheit am Tatort schließen lassen. Weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke konnten ihm am Tatort oder an der Kleidung der Verletzten zugeordnet werden", so Voß weiter.
Die Kammer gehe darüber hinaus nach dem derzeitigen Stand davon aus, dass auch aus der noch ausstehenden Beweisaufnahme keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, die zu einer für den Mandanten ungünstigeren Bewertung des Tatverdachts führen könnten. "Nach mehr als acht Monaten Untersuchungshaft ist die Entscheidung für meinen Mandanten und seine Familie eine enorme Erleichterung", so Voß.
Prozess wird fortgesetzt
Das Verfahren ist damit aber nicht beendet. Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt.

