Wolfenbüttel. Im Mai 2020 zerstörte ein Großfeuer den Dachbereich des ehemaligen Forsthauses im Rittergut Lucklum, in dem eigentlich eine Waldorf-Kita eröffnet werden sollte (regionalHeute.de berichtete). In der vergangenen Woche musste sich deshalb ein 37-jähriger Hilfsarbeiter wegen fahrlässiger Brandstiftung vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel verantworten. Wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilt, wurde der Mann frei gesprochen. Doch für die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist die Sache damit noch nicht erledigt.
Zur Urteilsbegründung konnte das Amtsgericht nichts sagen. Dies könne man erst, wenn das Urteil schriftlich vorliege, was etwa in fünf Wochen der Fall sei, so Bettina Niemuth, Direktorin des Amtsgerichts gegenüber regionalHeute.de. Nach einem Bericht der Braunschweiger Zeitung sei der Mann freigesprochen worden, da er nach Ansicht des Gerichtes seine Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt habe. Der Brand sei zwar durch dessen Arbeiten ausgelöst worden, dieser habe aber über die ihm gegebenen Sicherheitsanweisungen hinaus den Sicherheitsaspekt gewahrt. Ein Gutachter sei zu dem Schluss gekommen, dass die Arbeiten in der Form an diesem Ort nicht hätten stattfinden dürfen. Das habe aber nicht der Hilfsarbeiter zu verantworten, so das Gericht laut Braunschweiger Zeitung.
Berufung oder weitere Ermittlungen?
Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mitteilt, prüfe man derzeit, ob man Berufung gegen das Urteil einlegt oder nicht. Dafür habe man eine Woche Zeit. "Wir werden das Urteil des Gerichts auch dahingehend prüfen, ob sich in der Hauptverhandlung neue oder weitere Erkenntnisse zu einer möglichen Strafbarkeit anderer Beteiligter ergeben haben", erklärt Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Gegebenenfalls werde man dann auch gegen diese Personen ermitteln.
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