Wolfenbüttel. Schon in wenigen Wochen versteigert die Stadt Wolfenbüttel im Internet Fundsachen, die bei der Stadtverwaltung abgegeben wurden und an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber informiert die Verwaltung im städtischen elektronischen Amtsblatt.
Interessierte haben die Möglichkeit, bereits jetzt die Fundsachen anzusehen – dies ist ausschließlich online (über den Reiter "Versteigerung“) möglich. Zur Ersteigerung der Fundsachen ist zudem eine Registrierung auf der Plattform erforderlich.
So kann man mitbieten
Zwei Wochen lang, vom 3. August ab 9 Uhr, bis zum 17. August, 9 Uhr, können Interessierte ausschließlich online auf die angebotenen Fundsachen bieten. Die ersteigerten Fundsachen müssen im Nachgang am angegebenen Lagerort abgeholt werden. Ein Abholtermin wird nach der Zuschlagserteilung elektronisch mitgeteilt. Bei Abholung der ersteigerten Fundsachen muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Abholung durch bevollmächtigte Personen ist unter Vorlage der Original-Vollmacht möglich.
Keine Barzahlung möglich
Es wird darauf hingewiesen, dass Gebote bei Zuschlagerteilung zum Kauf verpflichten. Eine Herausgabe kann nur erfolgen, sofern der Versteigerungserlös vorab bezahlt worden ist. Die Bezahlung ist ausschließlich über die angebotenen ePayment-Verfahren möglich. Eine Barzahlung bei Abholung ist ausgeschlossen.
Eigentumsansprüche können noch angemeldet werden
Sollte eine für die Versteigerung vorgesehene Fundsache als Eigentum erkannt werden, wird der Eigentümer aufgefordert, seine entsprechenden Rechte bis zum 27. Juli anzumelden. Das ist entweder telefonisch unter der Telefonnummer 05331/86555 oder per E-Mail an Buergeramt@Wolfenbuettel.de möglich. Ein Nachweis über das Eigentum ist dabei zwingend erforderlich.

