Sickte. Es beginnt die neue Gartensaison. Und das heißt, dass der Rasen gemäht und der Baum- und Strauchschnitt geschreddert werden muss. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Ruhezeiten einzuhalten sind,
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In dieser ist beispielsweise das Rasenmähen mit lauten Motormähern nicht gestattet. Die Verletzung der Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Sickte dar und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.
Das sind die Ruhezeiten
An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig. An Werktagen gilt eine Abendruhe beziehungsweise eine Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr. Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde finden Sie auf der Internetseite unter www.sickte.de – Verwaltung – Satzung und Verordnung.
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