GBD zu Affäre Wulff: Ältestenrat ungeeignet zur Klärung rechtlicher Fragen




Der Ältestenrat des Niedersächsischen Landtages sei nicht das richtige Organ, um rechtliche Fragen zu beantworten, die im Zusammenhang mit einer kleinen Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung stehen, die vom ehemaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff beantwortet wurde. In dieser Meinung sieht sich der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagfraktion, Björn Thümler, durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Niedersächsischen Landtages heute bestätigt.

„Es gilt die Gewaltenteilung: Der Ältestenrat ist ein Gremium der Legislative, das für die Feststellung von Verstößen gegen Gesetze nicht zuständig ist – den Missbrauch dieses Organs für parteipolitische Zwecke der Opposition werden wir nicht hinnehmen“, sagte Thümler und betonte: „Die Überprüfung eines Verstoßes gegen das Niedersächsische Ministergesetz obliegt der Judikative, also dem Staatsgerichtshof.“

Vom GBD sei klar gestellt worden, dass die Fraktionen laut Niedersächsischem Ministergesetz kein Recht auf Feststellung eines Verstoßes gegen dieses Gesetz besäßen, erklärte Thümler. Der GBD habe in seiner Stellungnahme zudem deutlich gemacht, dass ihm selbst die „zur Klärung der Rechtsfrage erforderlichen tatsächlichen Umstände“ nicht bekannt seien und von ihm auch nicht ermittelt werden könnten, sagte Thümler. „Wenn die Grünen meinen, ihre Anfrage ist von der Landesregierung seinerzeit nicht vollständig beantwortet worden, bleibt ihnen der Gang vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof“, so Thümler, „der Ältestenrat ist dafür der falsche Ort“.


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