Gefährdungspotential: Wahlplakate hängen falsch ***aktualisiert***

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| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Am 25. Mai wird gewählt. Zeitgleich mit der Europawahl finden in Wolfenbüttel die Bürgermeisterwahlen statt. Im Vorfeld nutzen die Parteien Plakate, um uns mit ihren Botschaften zu überzeugen. Doch nicht immer hängen diese dort, wo sie hängen dürfen.

Bereits zur Bundestagswahl im vergangenen September erreichten unsere Redaktion Zuschriften von Lesern, die sich über die Anbringung einiger Plakate beschwerten. Vielerorts seien diese schlecht angebracht und gefährden zum Teil Fußgänger und Radfahrer, hieß es. Und so soll es nach Ansicht unseres Lesers Jochen Bergmann auch dieses Mal sein.

"Ich verstehe ja, dass die Parteien und Kandidaten für sich werben wollen. Sie müssen aber auch ihrer Pflicht nachkommen und Fußgänger und Radfahrer gefährdende Plakate entfernen und sich an die ihnen auferlegten Regeln halten."


- Jochen Bergmann, WolfenbüttelHeute.de Leser

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Auch die Plakate des Bürgermeisters wurden beschädigt. Foto: Anke Donner)



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Die Plakate von Astrid Salle-Eltner hängen zerknickt am Laternenmast. Foto: Anke Donner)



Und tatsächlich: Einige Plakate sind abgefallen, zerknickt, liegen auf Fuß- und Radwegen oder sind so sehr nach unten verrutscht, dass man sich daran stoßen könnte.

Trotz mehrfacher Nachfrage unserer Online-Tageszeitung bei der Stadt Wolfenbüttel, erhielten wir bislang keine Auskunft, über die in den erteilten Plakatiergenehmigungen enthaltenen Auflagen.

Plakatwände


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So nicht. Die Stellwände sind nur für die Bürgermeisterkandidaten. Andere Parteien dürfen hier nicht kleben. Foto: Anke Donner)



Eine von den Parteien zu beachtende Besonderheit gibt es bei den mit einem roten Hintergrund beklebten Plakatwänden der Stadt Wolfenbüttel.

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Ein abgerissenes Plakat der AfD. Foto: Archiv



"Die großen Plakatwände sind nur für die Bürgermeisterkandidaten gedacht. Wahlplakate zur Europawahl dürfen nicht an die Stellwände geklebt werden, das geht aus einem Ratsbeschluss hervor. Sollten andere Parteien ihre Plakate anbringen, werden diese von uns aufgefordert, ihre Plakate wieder abzunehmen", erklärt Silke Grünewald, Abteilungsleiterin Organisation und Wahlen der Stadt Wolfenbüttel. Die Größe der aufgestellten Wände sei auf die Annahme zurückzuführen, dass es vier Bürgermeister-Kandidaten gebe.

"Als wir die Stellwände in Auftrag gegeben haben, sind wir davon ausgegangen, dass es vier Kandidaten gibt. Es wurden ja anfangs auch von vier Personen die Unterlagen angefordert. Danach haben wir dann die Stellwände geplant. Nun stehen die Wände, aber wir haben nur zwei Kandidaten", erklärt Silke Grünewald.

Meldung an die Stadt


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Die Plakate der Grünen hängen viel zu tief und ragen auf Fuß-und Radweg. Foto: Anke Donner)



Sollten sich Bürger durch falsch angebrachte Plakate gefährdet sehen, könne dies dem städtischen Ordnungsamt mitgeteilt werden. Dieses würde dann dafür sorgen, dass die Plakate ordnungsgemäß angebracht werden.

Mittlerweile hat uns ein Dokument der Stadt Wolfenbüttel erreicht, dass die Regularien zur Plakatierung verdeutlicht. 

In diesem mehrseitigen Regelwerk werden die Bestimmungen und Richtlinien aufgeführt, die bei der Plakataufhängung einzuhalten wären. Die Regelung der Stadt Wolfenbüttel besagt, dass die Plakate in einer Mindesthöhe von 2,20 Meter angebracht werden müssen. Außerdem wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass er für entstandene Schäden und Verunreinigungen an Grün-und Nutzungsflächen selber aufkommen muss. Desweiteren haftete der Antragsteller für Schäden, die durch die Durchführung der Maßnahme an Personen und Sachen entstehen könnten. Der Antragsteller ist außerdem für die Sicherstellung verantwortlich, dass weder Fußgänger, noch Lieferverkehr  beeinträchtigt werden.

Plakate dürfen nur an Laternenmasten ohne Verkehrszeichen, Straßennamensschilder oder anderen verkehrsdienlichen Einrichtungen außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen angebracht werden an.  Das Anbringen von Plakaten an Brückengeländern ist nicht gestattet und eine Zuwiderhandlung  ist mit Kosten verbunden. Alle Plakate müssen spätestens sieben Tage nach Ablauf der Gültigkeitsdauer restlos entfernt werden.




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