Landkreis. Nach dem jüngsten Fall von Geflügelpest verhängte der Landkreis Wolfenbüttel die Stallpflicht. Spaziergänger, insbesondere mit Hunden, sollten nun einige Regeln beachten, um nicht zur Ausbreitung des Virus beizutragen.
Hintergrund: Der hochansteckende Erreger der Geflügelpest, nämlich das Virus H5N8, wurde am Donnerstag bei einer verendeten Wildente nachgewiesen, die in Peine an einem Teich westlich des Salzgitter-Stichkanals gefunden wurde (regionalHeute.de berichtete). Als Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest gilt nun auch im Landkreis Wolfenbüttel die Stallpflicht. Dies teilte die Landkreis-Verwaltung am Donnerstagmorgen mit (regionalHeute.de berichtete). Die Anordnung gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse und gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2017.
Schutz für Mensch und Tier
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist als Bundesforschungsinstitut für Tierseuchen das Referenzlabor mit Standort in Braunschweig gibt in einer Broschüre Tipps für Spaziergänger und Tierhalter. Das Institut rät, den direkten Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. „Menschen sollten tot aufgefundene Vögel nicht anfassen. Sie sollten den Fund der örtlichen Veterinärbehörde melden. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte), ob sie die Jägerschaft dazu auffordern, sie beim Sammeln toter Wildvögel zu unterstützen“, heißt es in einem Interview, dass der Deutsche Jagdverband mit dem FLI führte, um die Waldleute über das korrekte Verhalten in Seuchenzeiten zu informieren.
Das Thema geht jedoch nicht nur Geflügelhalter und Jäger an, sondern auch Spaziergänger und Haustierhalter. Spaziergänger sollten, insbesondere in der Nähe von Teichen und Seen, die Wege nicht verlassen, und es nach Möglichkeit vermeiden, in Geflügelkot zu treten. Das gleiche gilt für Reiter. Wenn man unterwegs ist, insbesondere mit dem Auto, verteilt man den Erreger durch den Kot unter den Schuhsohlen unter Umständen im gesamten Kreisgebiet.
Katzen sollten daheim bleiben. Hunde dürfen wegen der Geflügelpest derzeit ohnehin nicht frei laufen. Dabei ist es am besten, den Vierbeiner nicht an der langen Leine zu halten, die Hunde sollten sich nicht abseits der Wege bewegen und dort durch Gebüsch schnüffeln. „In der Regel werden nur Vögel krank, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten“, schreibt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LaVes) auf seiner Internetseite. Bisher kam es laut LaVes nur äußerst selten zur Übertragung der Geflügelpest vom Tier auf den Menschen. Erkrankungen von Menschen setzen nach derzeitigem Kenntnisstand intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel voraus. In diesen Fällen kann die Krankheit jedoch tödlich enden. Seit 2003 wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation weltweit 854 Krankheitsfälle beim Menschen bestätigt (Stand: Juli 2016).
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