Geld für ausgefallene Betreuungstage - Weitere Rückerstattungen für Eltern geplant

Der Rat der Stadt entscheidet am 6. Juli darüber, ob es weitere Rückerstattungen geben wird.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Die Stadt hat einen Beschluss zur Erstattung von Kitagebühren für das Kitajahr 2021/22 an die zuständigen Ausschüsse übergeben. Dabei plant sie, wie schon im vorherigen Kitajahr 2020/21, eine vollumfängliche Rückerstattung der Beträge für Kitas an die Sorgeberechtigten. Zuerst entscheidet der Ausschuss für Jugend und Soziales am kommenden Donnerstag darüber, ob er diesen Plan empfehlen möchte. Nach weiteren Übergaben an die zuständigen Ausschüsse, soll der Rat am 6. Juli darüber entscheiden, ob der Beschluss angenommen wird.



Wie schon in der Vorsaison sollen Eltern für jeden Tag, an dem keine Betreuung angeboten werden konnte, vollumfänglich entschädigt werden. Wie viel Geld eine Familie also bekomme, entscheide dabei der Einzelfall. Dies gelte sowohl für die Einrichtungen der Stadt, als auch für freie Träger. Die freien Träger wolle die Stadt dafür entschädigen.

Keine rechtliche Verpflichtung auf Rückerstattung


Im Beschluss wird betont, dass für diese Erstattung keineswegs ein rechtlicher Zwang bestehe. Von der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel (Kindertagesstättensatzung) gehe keinerlei Verpflichtung aus, Gebühren im Falle von etwa entfallenen Betreuungstagen, aufgrund von Krankheitsvorbeugung an die Eltern zurückzuzahlen. Dies habe man bereits im Vorjahr festgestellt.

Das sind die geplanten Tagessätze


Auf die 229 Betreuungstage im Jahr runtergerechnet, komme man damit auf einen Satz von 20,96 Euro pro Tag. Gleiches gelte für das Mittagessensentgelt. Pro Tag mit entfallener Betreuung wären hier 3,67 zu erwarten. Zusätzlich zu diesen vom Einzelfall geprägten Rückzahlungen sei jedoch auch einen pauschalen Ausgleich für alle Eltern vorgesehen. Aufgrund der immer wieder auftretenden Verkürzung der Betreuungszeit, plane man allen Sorgeberechtigten ein halbes Monatsentgelt zu erstatten.

Die Kosten für die Stadt belaufen sich diesbezüglich bisher auf 1,1 Millionen Euro. Durch diesen Beschluss würden sie auf etwa 1,3 Millionen Euro steigen.


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