Schladen. Von Bürgern aus der Stadt Hornburg erhielt die Gemeinde Schladen-Werla davon Kenntnis, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen. Die Gemeinde erklärt wie folgt:
„Die Gemeinde Schladen-Werla weist erneut daraufhin, dass der Hundebesitzer verpflichtet ist, die Verunreinigungen durch seinen Hund unverzüglich zu beseitigen. Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Vergangenheit hat es bereits entsprechende Verfahren gegeben. Um eine Nachhaltigkeit zu erreichen, bittet die Verwaltung um konkrete Hinweise zu Hundebesitzern, die den Hundekot nicht von den öffentlichen Flächen entfernen. Die Sauberkeit in unserer Gemeinde ist ein Stück Lebensqualität und hier sind alle Bürger aufgefordert mitzuhelfen. Hundekotbeutel werden in der Gemeindeverwaltung kostenlos abgegeben. Die benutzten Beutel sind von den Hundebesitzern in ihrer grauen Restmülltonne zu entsorgen."
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