Hornburg erteilt Böller-Verbot: Hier darf nicht geknallt werden


Die Gemeinde Schladen-Werla verhängt Verbote. Symbolfoto: pixabay
Die Gemeinde Schladen-Werla verhängt Verbote. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Werlaburgdorf/Hornburg. In einer Pressemitteilung informiert die Gemeinde Schladen-Werla darüber, dass an Silvester und Neujahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen verboten sind. Verstöße könnten demnach als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113,00 Euro geahndet werden.


Im Bereich des alten Dorfkerns in Werlaburgdorf seien folgende Straßen betroffen: Steinweg bis zur Straße Meesche, Krumme Straße bis Kirchplatz, Kirchplatz, Lahberg, Westendorf zur Höhe Enjoy Bringdienst und Heininger Weg.

Verbot in der Hornburger Altstadt


In Hornburg dürfen unter anderem Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper nicht in folgenden Teilen der historischen Altstadt abgebrannt werden: Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Dammstraße, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße/Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Heinrich-Bäthmann-Straße ,Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschl. Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse sowie Vor dem Dammtor einschließlich Parkplatz vor der Volksbank.

Weitere Verbote


Das Verbot gilt am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019. Unabhängig von den genannten Straßen und Plätzen seigemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.


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