Schladen-Werla. Der Gemeinderat wird am 10. Dezember über eine Änderung der Hundesteuersatzung beraten. Hintergrund ist das nahezu aufgebrauchte Kontingent klassischer Hundesteuermarken – und die Frage, ob diese künftig überhaupt noch benötigt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, vollständig auf eine digitale Lösung umzusteigen. Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) verpflichte bereits jetzt zur Angabe der Mikrochipnummer bei der Hundeanmeldung. Der Chip ermögliche eine eindeutige Identifikation des Tieres und mache die bisherige Hundesteuermarke entbehrlich. Andere Kommunen hätten diesen Schritt bereits vollzogen, erörtert die Verwaltung in der entsprechenden Vorlage.
Weniger Kosten
Ein Kostenvergleich spreche für den Umstieg: Für 1.000 neue Hundemarken wären rund 355 Euro notwendig. Ein Mikrochip-Lesegerät, das das Ordnungsamt künftig zur Identifikation nutzen soll, kostet dagegen nur 30 bis 55 Euro pro Stück. Die Verwaltung betont zudem, dass sie technisch bereits in der Lage ist, mit Chipdaten und vorhandener Software effizient zu arbeiten.
Zu den Vorteilen der digitalen Lösung gehören unter anderem ein Wegfall verlorener oder vergessener Marken, weniger Verwaltungsaufwand, eine schnelle Identifizierung über den Mikrochip, Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung sowie langfristige Einsparungen.
Hundesteuer bleibt unverändert
Aus der neuen Satzung geht hervor, dass die Hundesteuer nicht erhöht wird. Weiterhin zahlen Hundehalter für den ersten Hund 72 Euro jährlich, für den zweiten Hund 132 Euro jährlich und für jeden weiteren Hund 252 Euro jährlich.
Für einen sogenannten "gefährlichen Hund" werden 650 Euro jährlich fällig. Als gefährlich gelten laut der Satzung Hunde, deren Gefährlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt wurde. Demnach kann die Behörde einen Hund als gefährlich einstufen, wenn Hinweise vorliegen, dass er Menschen oder Tiere gebissen hat oder eine übermäßige Aggressivität zeigt. Auch Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder abgerichtet wurden, können entsprechend eingestuft werden.

