Gemeinde Sickte erhebt keine KiTa-Beiträge für April bis Juni 2020

Aufgrund der Corona-Krise konnte seit dem 16. März kein Betreuungsangebot in den Kitas stattfinden. Die Eltern sollen von der Gebührenlast in diesem Zeitraum befreit werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marc Angerstein/Pixabay

Sickte. Der KiTa-Betrieb in der Gemeinde Sickte ist, wie auch im Rest Niedersachsens, seit dem 16. März ausgesetzt. Nur für besondere Fälle wird eine sogenannte Notbetreuung angeboten. Daher hatte der Rat der Gemeinde Sickte bereits im April beschlossen, dass für den Monat April keine KiTa-Beiträge erhoben werden. Dies gilt auch für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Alle weiteren Entscheidungen wurden auf den Verwaltungsausschuss übertragen, der für die Monate Mai und Juni zunächst eine Stundung entschieden hatte. Das heißt, dass die Elternbeiträge zunächst ausgesetzt waren und die Entscheidung über die Erhebung aber verschoben wurde. Am gestrigen Montag hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sickte unter der Leitung von Bürgermeister Ingo Geisler (CDU) nunmehr eine Entscheidung getroffen:

Auch für die Monate Mai und Juni erhebt die Gemeinde Sickte keine Elternbeiträge. Dies gilt auch für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dies teilt die Gemeinde Sickte in einer Pressemitteilung mit.

Ab dem Juli sollen für Kinder, die eine Betreuung in Anspruch nehmen, grundsätzlich wieder Elternbeiträge erhoben werden. Da jedoch noch nicht feststehe, in welchem Umfang ein Betreuungsangebot ab Juli bereitgestellt werden könne, behält sich der Verwaltungsausschuss die nähere Ausgestaltung der Beitragserhebung vor und werde hierüber am 9. Juli beraten. Der Verzicht auf die Elternbeiträge im Zeitraum April bis Juni führe zu Einnahmeausfällen im Gemeindehaushalt in Höhe von rund 84.000 Euro.

Bürgermeister Geisler betont: „Die Schließung der KiTas dient dem Zweck, die Corona-Pandemie einzudämmen und damit dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sickte. Insofern ist es nur konsequent, die Eltern von der Gebührenlast in diesem Zeitraum zu befreien und die laufenden Kosten für den Zeitraum aus allgemeinen Steuermitteln zu decken.“ Die Eltern würden voraussichtlich in der kommenden Woche über die Entscheidung noch per Brief informiert werden. Dieser werde voraussichtlich auch Informationen darüber enthalten, wie sich der KiTa-Betrieb ab dem 22. Juni (zu diesem Termin ist eine weitere Änderung der Corona- Verordnung des Landes angekündigt) fortsetzen werde.


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