EKD-Bevollmächtigter würdigt Erfolgsgeschichte der freiwilligen Dienste




[image=5e1764b6785549ede64ccafa]Für die bestehenden Jugendfreiwilligendienste und den neuen Bundesfreiwilligendienst sollen gleiche Rahmenbedingungen gelten. Dies betonte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Bernhard Felmberg, im Rahmen der „Gesamtkonferenz Evangelische Freiwilligendienste“ in Berlin.

Er machte darauf aufmerksam, dass im Zuge der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes auch dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) „erhebliche Gelder“ zur Verfügung gestellt worden seien. Allerdings sei darauf zu achten, so Felmberg, dass auch künftig eine gleiche finanzielle Ausstattung der beiden Dienstformen gewährleistet werde. „Gleiche Rahmenbedingungen und gemeinsame Werbung sind Themen, die wir gemeinsam mit dem Diakonischen Werk der EKD und der Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend weiterhin aufmerksam begleiten werden.“

Die Entstehung und Entwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahres bezeichnete der Bevollmächtigte als „Erfolgsgeschichte“. Diese sei 1954 durch evangelische Einrichtungen begründet worden und habe im Laufe der Jahre immer mehr junge Menschen angezogen. „Während 2006 rund 100.000 Freiwillige in Diakonie und Evangelischer Jugend begrüßt wurden, so sind es heute bereits nahezu 140.000.“

Maßgeblich für den Erfolg der Freiwilligendienste seien deren Strukturen und Rahmenbedingungen, betonte Felmberg. „Ein entscheidendes Moment dabei ist das Trägerprinzip. Die Träger sorgen mit ihrer Arbeit verlässlich dafür, dass der Dienst für alle Beteiligten ein Gewinn ist.“ Der Bevollmächtigte des Rates forderte, dass sowohl die bestehenden Jugendfreiwilligendienste als auch der Bundesfreiwilligendienst „als Bildungs- und Orientierungsdienste gestärkt und ausgebaut“ werden müssten. Auch der Bundesfreiwilligendienst solle eine individuelle, durch den jeweiligen Träger verantwortete Begleitung der Freiwilligen während der gesamten Dienstzeit ermöglichen. Diesem Anspruch entsprechend hätten hohe Qualitätsstandards für beide Dienstformen zu gelten.


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