Wolfenbüttel. Auf Anfrage der grünen Stadtratsfraktion der Grünen hat das Grünflächenamt der Stadt Wolfenbüttel bestätigt, unter anderem die Herbizide Glyphosat (zum Beispiel in Roundup) und Triclopyr (zum Beispiel in Garlon 4) regelmäßig zur Vernichtung von Wildkräutern (sogenante Unkräuter) einzusetzen. Die Fraktion stellt nun den Antrag, künftig eine Alternativmethode zu nutzen.
Bereits seit 2008 hinterfragen die Grünen den Einsatz von Herbiziden auf städtischen Flächen und bitten das Grünflächenamt, auf umweltverträglichere Varianten der Unkrautbekämpfung, wie beispielsweise die mechanische oder die thermische Behandlung umzustellen.Habe es 2008 im Umweltausschuss noch geheißen, dass die Giftstoffe nur punktuell und mit einer Walze aufgebracht würden, sehe man heute allenthalben Mitarbeiter der Stadtischen Betriebe, die die Herbizide großflächig versprühen – allein 15 Liter Roundup (Hauptbestandteil Glyphosat) im vergangen Jahr. Was 2008 als Ausnahme für Flächen gedacht gewesen wäre, die durch mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung nur schwer sauber gehalten werden könnten, sei heute leider zur Regel geworden.
Ein Blick auf die Risiko- und Sicherheitssätze der Gefahrstoffverordnung zeige, welche Folgen das haben könne. So sei Triclopyr giftig beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Glyphosat werde als reizend und umweltgefährlich eingestuft. Eine Freisetzung in die Umwelt sei zu vermeiden. Das Herbizid sei giftig für Wasserorganismen und könne in Gewässern langfristig schädliche Wirkung haben.
Daher habe die Fraktion den Antrag gestellt, das Heiß-Wasser-Schaum-Verfahren zur Beseitigung unerwünschter Wildkräuter versuchsweise zu testen. Ziel müsse es sein, dass zukünftig der Einsatz von Herbiziden durch die Stadt Wolfenbüttel wieder zur Ausnahme werde.
Ein Blick auf die Risiko- und Sicherheitssätze der Gefahrstoffverordnung zeige, welche Folgen das haben könne. So sei Triclopyr giftig beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Glyphosat werde als reizend und umweltgefährlich eingestuft. Eine Freisetzung in die Umwelt sei zu vermeiden. Das Herbizid sei giftig für Wasserorganismen und könne in Gewässern langfristig schädliche Wirkung haben.
Daher habe die Fraktion den Antrag gestellt, das Heiß-Wasser-Schaum-Verfahren zur Beseitigung unerwünschter Wildkräuter versuchsweise zu testen. Ziel müsse es sein, dass zukünftig der Einsatz von Herbiziden durch die Stadt Wolfenbüttel wieder zur Ausnahme werde.
Der Antrag im Wortlaut:
Test des Heißwasser-Schaum-Verfahrens zur Vegetationsregulierung in der Stadt Wolfenbüttel, mit dem Ziel, auf Herbizide zu verzichten.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Heißwasser-Schaum-Verfahren zur Beseitgung von Spontanvegetation (Wildkräutern) in der Stadt Wolfenbüttel auf den Flächentypen zu testen, auf denen bisher Herbizide eingesetzt wurden.
Begründung:
Der Einsatz von Herbiziden ist aus Gründen der Umweltgefährlichkeit dieser Produkte und der Langzeitwirkung (heutzutage bereits im menschlichen Körper der allgemeinen Bevölkerung nachzuweisen) zumindest als problematisch einzustufen. Gleichzeitig scheint der Einsatz aus Kostengründen, weil man sich die menschliche Arbeitskraft zur mechanischen Beseitigung der Vegetation nicht leisten kann oder will, unverzichtbar. Diesen Widerspruch könnte das Heißwasser-Schaum-Verfahren (HWS-Verfahren) möglicherweise auflösen.Das HWS-Verfahren setzt heißes Wasser (ca. 90 Grad Celsius) zur Wildkrautbekämpfung ein, es tötet die Pflanze also durch thermische Einwirkung ab. Der Schaum dient der Wärmeisolation, um die Einwirkdauer bei hinreichend hoher Temperatur zu gewährleisten.
Der Schaum wird vom Hersteller als wenig gefährlich und in bestimmten Varianten nicht einmal als kennzeichnungspflichtig bezeichnet. Ziel des Testeinsatzes soll also auch eine Beurteilung des Schaumes sein.
Bei der Evaluation des Verfahrens sollte außerdem berücksichtigt werden, ob dieses Verfahren nicht auch weitere Einsatzmöglichkeiten bietet, die dem Herbizid aus prinzipiellen Gründen versagt sind.
Laut Herstellerangabe soll das Verfahren auch geeignet sein, Riesenbärenklau (Herkulesstaude) und dessen Samen(!), zu vernichten.
Die notwendigen Gerätschaften sollten für einen Test nicht angeschafft, sondern für den Testzeitraum gemietet werden.
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