Grüne testen Einhaltung von Mindestabständen zwischen Auto und Radfahrer

Die Grüne Ratsfraktion hat die Einhaltung der Mindestabstände beim Überholen selbst überprüft.

Auf dem Rad Stefan Brix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; im Auto Sascha Poser, Ratsmitglied.
Auf dem Rad Stefan Brix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; im Auto Sascha Poser, Ratsmitglied. | Foto: Grüne Ratsfraktion

Wolfenbüttel. Was Abstandhalten im Straßenverkehr bedeutet, hat die Grüne Ratsfraktion Im Kalten Tale in Wolfenbüttel dokumentiert. „Ziel der Aktion“, so die Fraktionsvorsitzende Ulrike Krause, „ist es, Rad- und Autofahrer dafür zu sensibilisieren, genügend Abstand zu halten. Auf Corona leeren Straßen bot sich die Gelegenheit, in Bildern festzuhalten, was das eigentlich für die Verkehrsteilnehmer bedeutet.“ Dabei galt es drei Aspekte zu beachten: den Abstand der Radler vom Gehweg, die Breite des Fahrrades selbst und den Abstand des Autos beim Überholen eines Fahrradfahrers. Dies berichtet die Grüne Ratsfraktion aus Wolfenbüttel.


„Wir haben uns mit 80 Zentimetern Abstand vom Gehweg am Minimum orientiert“, erklärt Fraktionsvize Stefan Brix, „Gerichte halten einen Abstand von 0,8 Metern bis einem Meter zum Fahrbahnrand für zulässig, bei hohen Bordsteinen, Straßenbahnschienen und anderen Hindernissen aber durchaus auch mehr. Bei hohem Fußgängeraufkommen und schlecht einsehbaren Gehwegen (Baugerüste) sogar noch mehr, um auf Fußgänger, die auf die Fahrbahn treten, rechtzeitig reagieren zu können.“

"Ein Fahrrad von einem Meter Breite"


Die Räder der Kommunalpolitiker sind mit zirka 70 Zentimeter ziemlich schmale Modelle. Breitere Lenker oder prall gefüllte Packtaschen können ein Fahrrad schnell bis zu einem Meter breit machen. Spätestens hier zeigt sich, dass die sogenannten „Schutzstreifen“ keine Hilfe leisten, die korrekten Abstände einzuhalten. Die Grüne Ratsfraktion lehnt die Verwendung der Fahrbahnmarkierung in dieser Form deshalb auch ab.

Ratsmitglied Sascha Poser erläutert die Haltung der Fraktion: „Der „Schutzstreifen“ suggeriert dem Radfahrenden mittig zwischen Gehweg und der Markierung zu fahren, sodass der Abstand zum Fahrbahnrand unzulässig gering ist. Dem überholenden Kraftfahrzeug signalisiert der „Schutzstreifen“ entlang der Markierung vorbeifahren zu können, sodass der Abstand zum Radfahrenden unzulässig gering ist.“

Mindestabstände beim Überholen


Beim Überholen muss der Seitenabstand zu einem einwandfrei (!) fahrenden Radfahrer je nach der Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs 1,5 bis zwei Meter betragen, urteilen Gerichte schon seit den 1980er-Jahren. In diesem Jahr werden die Mindestabstände von 1,5 Metern (innerorts) und 2,0 Metern (außerorts) explizit in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.

„Die Bilder zeigen sehr anschaulich, wie weit ein Autofahrer tatsächlich ausscheren muss, um den korrekten Abstand zum Fahrradfahrer beim Überholen herzustellen. Abstandhalten ist also nicht nur ein Gebot der Stunde, um die Ausbreitung von Corona-Infektionen zu vermeiden, sondern eine wichtige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung“, resümiert Ulrike Krause.

Auf dem Rad Stefan Brix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; im Auto Sascha Poser, Ratsmitglied mit eingezeichneten Mindestabständen.
Auf dem Rad Stefan Brix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; im Auto Sascha Poser, Ratsmitglied mit eingezeichneten Mindestabständen. Foto: Grüne Ratsfraktion



Ulrike Krause, Fraktionsvorsitzende, Stefan Brix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Elke Schmidt, Ratsmitglied.
Ulrike Krause, Fraktionsvorsitzende, Stefan Brix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Elke Schmidt, Ratsmitglied. Foto: Grüne Ratsfraktion





mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Verkehr