Jetzt hat auch die Bürgerschaft der Hansestadt Bremen einem Staatsvertrag mit drei muslimischen Organisationen zugestimmt. Dass die Muslime nun einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit an drei hohen islamischen Feiertagen haben, wird außer den Arbeitgebern niemanden stören. Dass muslimische Schüler an diesen Tagen grundsätzlich vom Schulunterricht freigestellt sind, ist schon bemerkenswerter, da ja nicht davon auszugehen ist, dass diese Schüler den Unterricht an den christlichen Feiertagen wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nachholen werden.
Wirklich bedenklich wird es aber, wenn es im Art. 2 Abs. 2 dieses Staatsvertrages heißt, dass sowohl die Freie Hansestadt Bremen als auch die drei muslimischen Organisationen sich zur Gleichberechtigung von Mann und Frau bekennen. Kann es wirklich sein, dass der Art. 3 unseres Grundgesetzes zur Verhandlungsmasse wird. Immerhin wird mit diesem Artikel eines der elementaren Menschenrechte garantiert und ist grundsätzlich zu respektieren.
Nachdem nun auch die Rot-Grüne Regierung in Schleswig Holstein über einen Staatsvertrag mit muslimischen Organisationen nachdenkt, bleibt wohl nur abzuwarten, wann die neue Rot-Grüne Regierung in Niedersachsen auf die gleiche Idee kommt. Nachdem schon der Art. 2 unseres Grundgesetzes im Bezug auf die körperliche Unversehrtheit bei jüdischen und muslimischen Knaben zur Disposition gestellt wurde, wird jetzt also Art. 3 des Grundgesetzes verhandelbar gemacht, was kommt als Nächstes?
Michael Többens, Celle
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