Handwerkskammer: Fördermittel der EU für kleine und mittlere Betriebe - Kommissionsentscheidung begrüßt




Maximal 249 Mitarbeiter dürfen Unternehmen haben, um auch künftig von der besonderen EU-Förderpolitik für den Mittelstand profitieren zu können. Die EU hat eine Studie zur kritischen Prüfung ihrer Förderpolitik vorgelegt, welche Betriebsgrößen zum Mittelstand gehören und entsprechend gefördert werden sollen. Im Ergebnis will die EU-Kommission an den jetzigen Schwellenwerten festhalten.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hatte sich für den Erhalt der bisherigen KMU-Definition eingesetzt und sieht sich nun darin bestätigt. KMU, das ist die Abkürzung für kleine und mittlere Unternehmen. Für Kammerhauptgeschäftsführer Norbert Bünten ist die Entscheidung der EU-Kommission folgerichtig: „Kleine und mittlere Unternehmen haben größenbedingte Wettbewerbsnachteile. Sie haben einen schwierigeren Zugang zur Finanzierung, sind stärker von administrativen Vorgaben betroffen und haben es schwerer, Innovationen zur Marktreife zu führen.“ Schon jetzt erfasse die KMU-Definition 99,8 Prozent aller Unternehmen in der Europäischen Union. Bei einer Anhebung der Schwellenwerte, insbesondere der Mitarbeiterzahl, würden mit wenigen Ausnahmen alle Unternehmen zum Mittelstand gehören und die KMU-Definition erfüllen. „Die europäische KMU-Definition in der jetzigen Form hat sich bewährt, da sie wirklich die kleinen und mittleren Unternehmen erfasst und dort eine gezielte Förderung ermöglicht“, sagt Bünten.


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