Hannover: Busemann: „Die niedersächsische Justiz ist gut aufgestellt!"


| Foto: Marc Angerstein



"Die niedersächsische Justiz ist gut aufgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben einfachen und schnellen Zugang zu ihrem Recht. Das Personal, das wir dafür benötigen, um die notwendige Rechtsgewährung sicherzustellen, ist vorhanden. Wir haben in den letzten Jahren einige Anstrengungen unternommen, um diese Situation zu schaffen", sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (01.10.2012) im Rahmen eines Presseabends.

So seien 421,25 Stellen seit 2003 in der Niedersächsischen Justiz neu geschaffen worden. Diese spürbaren Verstärkungen seien kein Selbstzweck. Sie kämen einerseits dem vorhandenen Personal zu Gute. Vor allem aber dienten alle diese Anstrengungen dem Ziel, die Aufgabe der Rechtsgewährung für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen möglichst gut zu erfüllen.

Auch die Arbeitsbelastung des Justizpersonals ist in den letzten Jahren gesunken. Diese wird nach PEBB§Y berechnet. PEBB§Y ist die Abkürzung für „Personalbedarfsberechnungssystem". Dabei handelt es sich um eine komplexe Berechnungsmethode, die auf mathematisch-analytischer Grundlage den Personalbedarf in fast allen Diensten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften genau abbildet. Sie beruht auf einem Beschluss der Justizministerkonferenz im Jahre 1998 und wird bundesweit angewendet. Der Idealwert für die Belastung ist die 1,0. Lässt man bei der Betrachtung verschiedene besondere Massenverfahren, die noch keine wirkliche Belastung sind, außen vor, so deutet sich für 2012 eine weitere Absenkung auf 1,04 an. „Sie sehen also: Die 1,0 ist nicht mehr sehr weit entfernt", sagte Busemann.

„Allerdings gibt es einen Bereich, in dem noch Nachsteuerungsbedarf besteht und der mir sehr am Herzen liegt, und zwar bei der Besoldungsgerechtigkeit. Hier musste eine Berufsgruppe bisher noch zurückstehen, das sind die Richter und Staatsanwälte. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam mit dem Niedersächsischen Richterbund ein Stellenhebungsprogramm erarbeitet, das rund 265 Hebungen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit einem Budgetwert von ca. 1,25 Mio. € vorsieht. Hier gibt es noch eine Baustelle", so Busemann weiter.

Schließlich wies Minister Busemann noch auf die zügige Bearbeitungszeit an niedersächsischen Gerichten hin. Seit 2003 betrüge die durchschnittliche Verfahrensdauer der zuletzt insgesamt rund 111.000 Zivilverfahren, die jährlich zu bearbeiten sind, nur 4,3 Monate. In kaum einem anderen Land käme man schneller zu einem Urteil als in Niedersachsen. Ähnlich sähe es bei den Familien- und Strafsachen der Amtsgerichte oder bei den Verfahren vor den Arbeitsgerichten aus. In Familiensachen betrüge die durchschnittliche Bearbeitungszeit 6,3 Monate. Verfahren über Eilentscheidungen in Familiensachen würden in Niedersachsen durchschnittlich nach 1,2 Monaten erledigt. Niedersachsen belege damit Platz 2 im Ländervergleich.


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