Schladen/Hannover. In einem Beitrag des NDR hatte Schladens Bürgermeister Andreas Memmert die Landesregierung kritisiert, sie habe bei der Hochwasserhilfe die Vereine "glatt vergessen". Dem widerspricht die Landesregierung auf Anfrage von regionalHeute.de. Dies will wiederum Andreas Memmert nicht so stehen lassen.
"Das Land hat nach dem Sommerhochwasser 2017 ein Hilfsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Es gibt ein Hilfsprogramm für Privathaushalte für Schäden an Gebäuden und Hausrat, ein Hilfsprogramm für Schäden an öffentlicher Infrastruktur (darunter fallen die Vereine), dann ein Hilfsprogramm für Unternehmen, sowie für die Land- und Forstwirtschaft", erklärt Sabine Schlemmer-Kaune, Pressesprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Bei Vereinen greife das Hilfsprogramm für Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, das heißt sofern die Vereine auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen, könnten sie über die jeweilige Kommune Gelder beantragen. Das heißt die Stadt müsse lediglich definieren, dass der Verein eine öffentliche Aufgabe wahrnehme, dann könne sie die Mittel beantragen und an den Sportverein weiterreichen.
Wann erfüllen Vereine öffentliche Aufgaben?
Der Begriff „öffentliche Aufgabe“ treffe zum Beispiel für Sportvereine zu, die mit Jugendtraining, Ferienlagern, Pflege und Bereitstellung von Sportanlagen, Angeboten in Schulten etc. gesellschaftliche Aufgaben erfüllen, sowie zum Beispiel Heimatvereine, die das Brauchtum pflegten. Wichtig sei, dass zum Beispiel die Anlage auch von Nicht-Vereins-Mitgliedern genutzt werden könne und auch für die Allgemeinheit zugänglich sei.
"Wichtig ist, dass wir in Zukunft diese Möglichkeit der Hilfe noch deutlicher kommunizieren. Wir werden uns nun mit der Gemeinde Schladen in Verbindung setzen, und den Bürgermeister noch einmal explizit auf diese Möglichkeit hinweisen", betont Sabine Schlemmer-Kaune. Seine Befürchtungen seien unbegründet, sofern der Verein tatsächlich auch öffentliche Aufgaben wahrnehme.
Schützenverein istzuwendungsberechtigt
Ein Blick in die Satzung des in dem NDR angesprochenen Schützenvereins würde schon genügen, um zu sehen, dass er zuwendungsberechtigt ist. Dort stehe unter anderem die Förderung der allgemeinen sportlichen Jugendarbeit, die Durchführung eines Schützenfestes und dass bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke das Vereinsvermögen des Vereins an die Gemeinde Schladen falle, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, zur Förderung des Sports zu verwenden habe.
"Diese Paragraphen bestätigen ausreichend den öffentlichen Charakter, das hält auch gegenüber dem Landesrechnungshof als Nachweis", so Schlemmer-Kaune abschließend.
Andreas Memmert kontert
Diese Aussagen bringen Schladens Bürgermeister Andreas Memmert regelrecht auf die Palme. "Ich habe die Aussage von der NBank schriftlich vorliegen, dass das Schützenhaus nicht förderfähig ist". Und nicht nur das. Memmert habe außerdem eine schriftliche Mitteilung der NBank vorliegen, dass bei einer Prüfung letztlich immer die Kommune rechtlich einzustehen habe. Das bedeute, dass wenn er erkläre, das Schützenhaus sei öffentliche Infrastruktur, könne er im Zweifel in Regress genommen werden. Dies gehe überhaupt nicht so Memmert,
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