Hundegesetz – Städte- und Gemeindebund begrüßt schnelles Handeln des Landwirtschaftsministeriums


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Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) begrüßt, dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium jetzt doch schon einen ersten Entwurf der Durchführungshinweise zum neuen Hundegesetz und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vorgelegt hat.

Ursprünglich hatte das Ministerium angekündigt, die Hinweise würden erst zum Jahresende vorliegen. Der Städte- und Gemeindebund hatte das kritisiert und darauf hingewiesen, dass für die Arbeit der Kommunen vor Ort eine schnellere Vorlage unentbehrlich sei, um die Handhabung des Gesetzes in den Städten und Gemeinden zu erleichtern. In dem 18-seitigen Entwurf werden jetzt alle wesentlichen Fragen behandelt wie Sachkunde und persönliche Eignung des Halters, Kennzeichnung der Hunde, Haftpflichtversicherung und gefährliche Hunde.

Offen ist noch die Frage der Finanzierung. Die für die Kommunen entstehenden Mehrkosten sind nach Auffassung des NSGB durch das Land Niedersachsen auszugleichen.


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