IGS Schöppenstedt: Aufhebung des Schulbezirks beantragt

Ein heiß diskutiertes Thema kommt am heutigen Mittwoch im Schulausschuss des Landkreises wieder auf den Tisch.

von


Die IGS in Schöppenstedt. Archivbild
Die IGS in Schöppenstedt. Archivbild | Foto: Anke Donner

Landkreis. Bereits im Vorfeld der Gründung der Integrierten Gesamtschule (IGS) Schöppenstedt hatte es Proteste von Eltern gegeben, die durch die Aufstellung eines sogenannten Schulbezirkes dazu verpflichtet sind, ihre Kinder auf die IGS in Schöppenstedt zu schicken (wenn sie diese Schulform wünschen), obwohl die Integrierten Gesamtschulen in der Stadt Wolfenbüttel für sie räumlich näher liegen (regionalHeute.de berichtete). Nun wird erneut der Versuch unternommen, diese Regelung zu kippen. Ein entsprechender Antrag wird im Ausschuss für Schule und Sport des Landkreises am heutigen Mittwoch besprochen.


Gestellt wurde der Antrag durch Linda-Marie Heusler, Eltern-Mitglied im genannten Ausschuss. Demnach solle die auf fünf Jahre angelegte Regelung des Schulbezirkes für Schülerinnen und Schüler etwa aus Evessen, Gilzum, Hachum, Dettum, Mönchevahlberg und Weferlingen vorzeitig aufgehoben werden. In den ersten Jahren des Schulbetriebs habe sich gezeigt, dass keine oder nur sehr wenige Kinder aus den oben genannten Gebieten die IGS Schöppenstedt anwählten und dann lieber eine andere Schulform als den längeren Schulweg wählten. Die Hoffnung des Schulträgers und der Landesschulbehörde, durch eine entsprechende Schulbezirksregelung die Anmeldezahlen der IGS Schöppenstedt zu erhöhen, habe sich nicht bestätigt, so die Einschätzung von Linda-Marie Heusler.

"Die Genehmigung für die IGS würde entfallen"


Der Landkreis Wolfenbüttel sieht dies anders und hat seinerseits einen Beschlussvorschlag für den heutigen Ausschuss aufgestellt, dass der in der „Satzung des Landkreises Wolfenbüttel über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Gesamtschulen“ vom 18. September 2018 festgeschriebene Schulbezirk für die Integrierte Gesamtschule Schöppenstedt bestehen bleiben soll. In der Begründung weist der Landkreis daraufhin, dass die Schaffung des Schulbezirks Grundlage für die Genehmigung der IGS Schöppenstedt durch die Landesschulbehörde gewesen sei. Löse der Landkreis die Schulbezirke vor Ablauf der fünf Jahre teilweise oder ganz auf, entfalle diese Genehmigung.

Eine Entscheidung über die Änderung der Schulbezirke könne frühestens zum Schuljahr 2022/2023 erfolgen. Der Landkreis schlägt vor, die Anmeldezahlen zu den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 abzuwarten. Im Herbst 2021 sollte die Gesamtsituation der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis betrachtet werden, um gegebenenfalls erforderliche Veränderungen einzuleiten.

Zweifel an einigen Behauptungen des Antrags


Auch die Initiative IGS für die Samtgemeinde Schöppenstedt hat eine Stellungnahme zum Antrag abgegeben. Dort wird unter anderem die Behauptung angezweifelt, dass „keine oder nur sehr wenige Kinder“ aus den genannten Gebieten die IGS Schöppenstedt anwählen. "Nach unserem Kenntnistand von November 2019 besuchen 213 Schüler die IGS Schöppenstedt, davon 174 aus dem festgelegten Schulbezirk (SG Elm-Asse sowie den Gemeinden Dettum und Evessen). Der Anteil der Kinder aus der alten SG Asse ist zwar standortbedingt deutlich geringer als der aus der alten SG Schöppenstedt, aber selbst hier sind die Adjektive `keine´oder `sehr wenige´ nicht gerechtfertigt", so die Initiative. Auch die längeren Schulwege würden im Antrag nur vermutet, hier fehle der Nachweis über die Richtigkeit dieser Behauptung.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Schule Schule Wolfenbüttel