Wolfenbüttel. Für die Arbeit mit Lebensmitteln benötigen Arbeitnehmer eine Bescheinigung, die durch das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel ausgestellt wird. Diese wird etwa von Personen benötigt, die in der Gastronomie, aber auch beim Metzger oder in Bäckereien sowie weiteren lebensmittelverarbeitenden Betrieben arbeiten. Diese Belehrung wird ab sofort online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel angeboten, teilte der Landkreis mit.
Bei Bedarf gibt es für Gruppen zusätzlich die Möglichkeit, die Belehrung in einer Präsenzveranstaltung oder Webkonferenz zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises oder an Personen, die im Landkreis Wolfenbüttel arbeiten.
Online keine Termine notwendig
Die Online-Belehrung über das Serviceportal können Einzelpersonen jederzeit selbstständig durchführen, eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Vor der Belehrung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto des Landes Niedersachsen notwendig. Das angelegte Konto kann dann auch für weitere Online-Dienstleistungen verwendet werden.
Während der Belehrung werden einzelne Videos gezeigt, zu denen jeweils Fragen gestellt werden. In den Videos wird erklärt, wie man Infektionskrankheiten erkennt, Verunreinigungen von Lebensmitteln verhindert und wann man eine Tätigkeit nicht mehr ausüben darf. Zudem wird informiert, welche Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln zwingend notwendig sind.
Schülerinnen und Schüler im Praktikum, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren sowie weitere Ehrenamtliche sind von der Gebühr befreit.
Für die Belehrung und die ausgestellte Bescheinigung wird eine Gebühr von 26 Euro pro Person erhoben. Die Gebühr kann online bezahlt werden, in diesem Fall wird die Bescheinigung per Post zugestellt. Die Bescheinigung kann nach der Belehrung auch gegen Barzahlung der Gebühr im Gesundheitsamt an der Friedrich-Wilhelm-Straße 2a in Wolfenbüttel abgeholt werden (Mo-Fr 8:30 bis 12 Uhr, Mo 14 bis 15 Uhr und Do 15 bis 16:30 Uhr). Die Belehrung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises.
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