Wolfenbüttel. Kommunen, Vereine, Unternehmen und Vermieter können ab sofort eine Förderung für den Ausbau von Ladestationen für Elektro-Mobilität beantragen. Der Landkreis Wolfenbüttel fördert seit Juli 2020 den Ausbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur (LIS) mit 300 bis maximal 1.200 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und Vereinen“. Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.
Gefördert werde der Kauf einer Ladeinfrastruktur bis maximal 22 Kilowatt Ladeleistung. Die Zuwendung sei begrenzt auf fünf Ladepunkte pro Grundstück und Zuwendungsempfänger, die sich im Landkreis Wolfenbüttel befinden. Die Zuwendungshöhe betrage 300 bis maximal 1.200 Euro pro LIS. Die Zuwendung werde zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Festbetragsförderung gewährt. Voraussetzung für eine Förderung sei nachhaltig bezogener Strom, etwa über einen Ökostromtarif oder eine Photovoltaikanlage. Der Kauf einer Ladestation dürfe erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheides erfolgen, sonst könne später keine Förderung ausgezahlt werden.
Förderanträge könnten bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden, sofern der bewilligte Betrag in Höhe von 120.000 Euro noch nicht ausgeschöpft wurde und das Programm noch angeboten werde. Die Gelder würden von der Stiftung Zukunftsfonds Asse kommen, die Bundesmittel für diese Zuwendung einsetze. Das Förderprogramm sei ein Teil der Klimaschutzmaßnahmen des Landkreises Wolfenbüttel. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur solle Elektro-Mobilität unterstützt und CO2-, Feinstaub- sowie Lärmemissionen im Landkreis gesenkt werden.
Weitere Informationen gebe es unter www.lk-wolfenbuettel.de/klimaschutz.
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