„Überlegungen zu einer umfassenden Organisationsreform bei den Gerichten gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Das gilt nicht nur für die Insolvenzgerichte, sondern gegenwärtig für alle Gerichte in Niedersachsen“, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in seinem Grußwort zur Geschäftsleitertagung der niedersächsischen Gerichte in Hannover bekräftigt.
Im April habe der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens mit großer Mehrheit beschlossen, die maßgebliche Regelung zur Zuständigkeitskonzentration in Insolvenzsachen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu streichen. „Über dieses Ergebnis freue ich mich sehr. Nun gilt es, unseren Standpunkt im Gesetzgebungsverfahren weiter zu verfolgen“, sagte Busemann.
Im wirtschaftlichen wie im gesellschaftlichen Leben sei es von Bedeutung, standortnah gerichtlich verhandeln zu können. „Die jetzige Anzahl der Gerichtsstandorte stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer sinnvollen Konzentration bei Spezialthemen einerseits und der Bedeutung der flächendeckenden Bürgernähe der Justiz andererseits her“, betonte Busemann.
Den Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern der Gerichte und Ihren Tätigkeiten als „dem zentralen Dreh- und Angelpunkt der Justizverwaltung vor Ort“, sprach der Justizminister Dank und Anerkennung aus. „Sie sind verantwortlich für das Personal in Ihrer Behörde. Sie sind verantwortlich für den Haushalt in Ihrer Behörde und nicht zuletzt für einen optimalen, reibungslosen und schnellen Geschäftsablauf. Es gibt nicht viele Positionen in der Justiz, an die solche vielfältigen Anforderungen geknüpft sind“, machte Busemann deutlich.
mehr News aus Wolfenbüttel