Wolfenbüttel. Anfang Dezember hatte die AfD Fraktion im Wolfenbütteler Kreistag eine Sondersitzung dieses Gremiums zum Thema Corona beantragt. Begründet wurde dieses mit der "chaotischen Lage" und dem Fakt, dass die nächste reguläre Kreistagssitzung erst wieder im Februar angesetzt ist. Der Antrag der AfD wurde abgelehnt. Das teilt der Landkreis Wolfenbüttel auf Anfrage mit.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sehe vor, dass der Kreistag grundsätzlich einberufen werde, sooft es die Geschäftslage erfordere, erklärt Landkreissprecher Andree Wilhelm. Ob die Geschäftslage es erfordere, liege in der Einschätzung und damit im Ermessen der Hauptverwaltungsbeamtin - in diesem Fall Landrätin Christiana Steinbrügge. Eine Pflicht zu Einberufung bestehe nur dann, wenn entweder ein Drittel der Mitglieder der Vertretung oder der Hauptausschuss dies unter Angabe des Beratungsgegenstands verlange oder die letzte Sitzung der Vertretung länger als drei Monate zurückliege und eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstands verlange. "Beide Voraussetzungen lagen für den Antrag der AfD-Fraktion nicht vor", so Wilhelm abschließend.
In der ursprünglichen Fassung des Artikels hatte es geheißen, die Entscheidung wurde bereits am 9. Dezember im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit verkündet. Wie der Landkreis korrigierend mitteilt, war dies doch nicht der Fall. In der Sitzung sei umfassend über die aktuelle Corona-Lage im Landkreis informiert worden.
mehr News aus Wolfenbüttel