Kein Feuerwerk in Hornburg und Werlaburgdorf

Die Gemeinde Schladen-Werla verhängt ein Abrennverbot für Feuerwerkskörper.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Silvester steht somit vor der Tür. Um die historischen Gebäude zu schützen, verhängt die Gemeinde Schladen-Werla deswegen ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in einigen Bereichen.



Betroffen von dem Verbot ist der alte Dorfkern in Werlaburgdorf (Steinweg bis zur Straße Meesche, Krumme Straße bis Kirchplatz, Kirchplatz, Lahberg, Westendorf zur Höhe Enjoy Bringdienst und Heininger Weg). Auch in Hornburg gilt ein Verbot im Bereich der Altstadt (Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Dammstraße, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße / Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Heinrich-Bäthmann-Straße ,Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschließlich Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse sowie Vor dem Dammtor einschließlich Parkplatz vor der Volksbank und Hopfenweg im Bereich des ZOB).

Was ist verboten?


Das Verbot betrifft das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II (Kleinfeuerwerke wie beispielsweise Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper und ähnliche Produkte). Die Anordnung gilt am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023.

Unabhängig von den benannten Straßen und Plätzen sei gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113 Euro geahndet werden. So teilt die Gemeinde mit.


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