„Keine Kapazitätserweiterung in Konrad durch die Hintertür“

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Der Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky des Wahlkreises Salzgitter-Wolfenbüttel bezieht Stellung zum vorliegenden Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

„Eine Verdoppelung der Einlagerungsmenge des schwach- und mittelradioaktiven Abfalls in den Schacht Konrad, quasi durch die Hintertür, ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. In dem Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogramm des Bundes vom 5. November wird gezielt nicht ausgeschlossen, dass nach Inbetriebnahme des Schacht Konrads auch die rückgeholten Abfälle aus der Asse II und abgereichertes Uran in Konrad endzulagern sind.

Die Planfeststellung von 2002 für das Endlager Schacht Konrad sieht eine Abfallmenge von 303.000 Kubikmeter vor und nicht mehr. Darüber, wo der Atommüll aus der Schachtanlage Asse II letztendlich endgelagert wird, kann meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die Asse-II-Begleitgruppe diskutiert derzeit über geeignete Verfahren der Rückholung und der Zwischenlagerung. Eine Vorfestlegung durch das BMUB über das Nationale Entsorgungsprogramm bezüglich der Endlagerung des Asse-Mülls wird dem Standortauswahlprozess nicht gerecht.

Die Bundesregierung kommt mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm ihrer Berichtspflicht nach der Richtlinie 2011/70/Euratom nach. Der Bericht ist bis zum 23. August der Europäischen Kommission zu notifizieren. Es beinhaltet die Zukunftsplanung für den Umgang mit radioaktiven Abfällen.

Die Aussagen im Nationalen Entsorgungsprogramm, dass eine Erweiterung des Endlagers Konrad für weitere Abfälle (rückgeholte Asse-Abfälle und abgereichertes Uran) nicht ausgeschlossen werden könne, sind zu streichen. Eine ergebnisoffene Prüfung, wo die zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eingelagert werden, möglichst unter Verwendung des Standortauswahlgesetzes und unter Beteiligung der Öffentlichkeit, muss noch erfolgen.“


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