Wolfenbüttel. Ab Montag, 16. Mai, können Eltern ihre Kinder für die 5. Klassen an den weiterführenden Schulen im Landkreis Wolfenbüttel anmelden. Wegen der Corona-Pandemie ändern sich an den Wolfenbütteler Gymnasien, den Integrierten Gesamtschulen (IGS) und an der Oberschule Sickte die gewohnten Abläufe. Die Anmeldezeiten wurden hier von zwei auf drei Tage ausgeweitet, vom 16. Mai bis 18. Mai. Das berichtet der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.
Damit nicht zu viele Personen gleichzeitig für die Anmeldungen zusammenkommen, finden die Anmeldungen an den Gymnasien und an den Gesamtschulen zudem gestaffelt nach Buchstaben statt (es zählt der erste Buchstabe des Nachnamens des Kindes). Die Anmeldetermine und –zeiten der jeweiligen Schulen finden Sie in unten stehender Grafik.
Formulare ausgefüllt mitbringen
Die weiterführenden Schulen empfehlen, die notwendigen Formulare von den Internetseiten der jeweiligen Schulen runterzuladen und, wenn möglich, vor der Anmeldung auszufüllen. So kann die Aufenthaltsdauer in den Schulgebäuden verkürzt werden. Es wird gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Hygienevorschriften der Schulen sind zu beachten. Es wird darum gebeten, einen eigenen geeigneten Mund-Nase-Schutz mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder anmelden möchten, sollten in jedem Fall die aktuellen Informationen der Schulen auf den Internetseiten beachten.
Diese Regelung gilt nicht nur für das Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel, sondern auch für die Grundschulen, die zum Einzugsbereich der weiterführenden Schulen innerhalb dieses Gebietes gehören. Das sind etwa die Stadtteile Thiede, Immendorf, Beddingen der Stadt Salzgitter, die dem gemeinsamen Schulbezirk der Wolfenbütteler Gymnasien zugeordnet sind.
Was mitzubringen ist
Neben dem möglichst ausgefüllten Anmeldeformular werden folgende Unterlagen benötigt:
- Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2021/2022 im Original und möglichst eine Kopie
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung
- Ausweise der sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls eine Meldebescheinigung (bei Zuzug aus anderen Landkreisen)
- Impfausweis (oder eine Bescheinigung über die erfolgte Masernimpfung)
- falls vorhanden: Die Verfügung über die Festsetzung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Die Unterschriften beider sorgeberechtigter Personen sind erforderlich (eine schriftliche Vollmacht kann mitgegeben werden, falls eine der sorgeberechtigten Personen verhindert ist). Rückfragen können an die jeweiligen Schulleitungen oder Mitarbeitenden in den Schulsekretariaten gestellt werden.
Nachmeldetermine
Die Nachmeldetermine für alle Schulformen (außer der IGS Wallstraße, der Henriette-Breymann-Gesamtschule und der IGS Schöppenstedt) finden ohne Staffelungen am Montag und Dienstag, den 23. und 24. Mai 2022 statt, jeweils von 8 bis 12 Uhr.
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