Kitagebühren-Befreiung: Stadt schafft Vorraussetzungen

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Der Rat der Stadt soll entscheiden, ob die Satzung zu den Kita-Gebühren geändert wird. Symbolfoto: Nick Wenkel
Der Rat der Stadt soll entscheiden, ob die Satzung zu den Kita-Gebühren geändert wird. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. Am Mittwoch will der Niedersächsische Landtag endgültig darüber entscheiden, ob die Kita-Gebühren für die Eltern in Niedersachsens Kommunen wegfallen. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel soll dann ebenfalls am Mittwoch die geänderte Satzung dazu beschließen.


Der Sozialausschuss folgte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungsänderung einstimmig, lediglich eine Änderung bezüglich der Berechtigung zur Abholung des Kindes wurde ergänzt.

Die Stadt Wolfenbüttel gibt in der Satzungsänderung bekannt, dass diese zum 1. August, also zur Gesetzesänderung, in Kraft treten soll. Abgeändert werden soll vor allem der Absatz 6 - Gebühren. Hier steht im Entwurf, dass die Benutzungsgebühr für Kinder in der Altersgruppe ab drei Jahren bis zur Einschulung entfällt. Am kommenden Mittwoch soll der Rat der Stadt endgültig über die Änderung entscheiden.

In anderen Kommunen der Region sehen die Verwaltungen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Stadt Wolfsburg beispielsweise hat bereits angekündigt, dass sich durch die Umstellung der EDVzur Neuberechnung der Sätze die Befreiung verzögern könnte. Hier werden die Eltern vorerst weiter zahlen müssen.

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