Kleinere Schächte sind künftig erlaubt

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| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Bereits im vergangenen Frühjahr sorgte die aktuell vorgeschriebene Größe der Revisionsschächte für Unmut bei den Wolfenbütteler Bürgern. Am Freitag beschloss der Betriebsausschuss der Abwasserbetriebe die Änderung der Satzung.

Die neue Satzung sieht künftig nur noch einen Schacht-Mindestdurchmesser von 60 Zentimetern vor. Ein Durchmesser von ehemals 100 Zentimetern sei laut ABW-Betriebsleiter Matthias Tramp nicht mehr zwingend notwendig, da die Anforderungen an den Schachtdurchmesser im Zuge der technischen Weiterentwicklung der Werkstoffe, der Spül-, der Inspektions- und der Sanierungstechniken im Sinne der Bürger angepasst werden könne.

Für die Schächte sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie sind kostenträchtig und in vielen Fällen räumlich schwer unterzubringen. Bei der zuletzt im vergangenen Jahr durchgeführten grundhaften Erneuerung der Kanalisation im Blumenviertel zum Beispiel habe es große Schwierigkeiten bei der baulichen Umsetzung gegeben, heißt es in der Begründung der Verwaltung.

Laut neuer Satzung dürfen künftig auch bauartzugelassene Modelle aus Kunststoff verbaut werden. In besonders begründeten Fällen können zudem auf Antrag auch kleinere Schachtdurchmesser genehmigt werden. Durch die Verringerung des Durchmessers sei, so Tramp, der Einbau auch ohne schweres Gerät und bei beengten Platzverhältnissen möglich.

Die Satzungsänderung resultiert aus einer Diskussions- und Gesprächsrunde mit Bürgern vor der Sitzung des städtischen Bauausschusses im Mai des vergangenen Jahres. Seinerzeit beschwerten sich hauptsächlich Anwohner des Blumenviertels über die großen Schächte. Bürgermeister Thomas Pink versprach daraufhin, die Sache prüfen zu lassen (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

Der Beschluss zur Satzungsänderung wurde einstimmig gefällt. Die Ausschuss-Mitglieder lobten unisono die zügige und detaillierte Umsetzung der Neufassung. Den endgültigen Beschluss zur Satzungsänderung soll der Rat Wolfenbüttel in einer seiner nächsten Sitzungen fällen.

Die Satzungsänderung im Detail finden Sie hier.


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