"Klimaschutz ist wichtiger": Denkmalschutz soll auf den Prüfstand

Die Grünen wollen Photovoltaikanlagen möglichst auch auf denkmalgeschützten Häusern zulassen.

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Nicht jeder darf eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach installieren. Symbolbild
Nicht jeder darf eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach installieren. Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Die Installation und der Betrieb einer Solar- oder Photovoltaikanlage ist für denkmalgeschützte Häuser derzeit nur auf nicht einsehbaren Dachflächen möglich. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wolfenbüttel sollte sich dies ändern. In einem aktuellen Antrag soll die Verwaltung aufgefordert werden, hier die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Wann der Antrag in den Ausschüssen behandelt wird, ist aufgrund der aktuellen Corona-Situation ungewiss.


Es soll geprüft werden, inwieweit eine Stadt den Denkmalschutz im Interesse der Bürger bei der wichtigen Aufgabe des Umwelt - und Klimaschutzes vernachlässigen darf, heißt es in dem Antrag der Grünen. Kann sich eine Verwaltung mit der Genehmigung einer Photovoltaikanlage auf sichtbaren Dachflächen gegebenenfalls gegen den Denkmalschutz durchsetzen?

Besitzer denkmalgeschützter Immobilien doppelt benachteiligt


Käufer oder Eigentümer einer historischen denkmalgeschützten Immobilie würden derzeit doppelt benachteiligt, heißt es in der Begründung des Antrages. Zu der Einschränkung der Nutzung des Dachflächenpotentials käme noch die erschwerte Wärmedämmung der Immobilie durch Einschränkungen des Denkmalschutzes in Bezug auf Erhalt oder Rekonstruktion der historischen Fassadengestaltung hinzu. Die optimale Lage der Wärmedämmung eines Außenwand-Systems befinde sich im Außenbereich vor der Tragschicht eines Bestandsgebäudes, einerseits um mögliche Wärmebrücken auszuschließen und andererseits damit späteren Schäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Denkmalgeschützte Häuser aber ließen - außer bei der Dachhaut - ausschließlich eine innenliegende und damit kostenintensive Konstruktion von Wärmedämmung zu, einhergehend mit der Gefahr von Wärmebrücken und damit einhergehender Zerstörung der Bausubstanz.

"Denkmalschutzvorschriften nicht mehr haltbar"


In der Diskussion um Klimaschutz und Klimawandel und der Nutzung von regenerativen Energien in Privathaushalten sei die Durchführung und Einhaltung der Denkmalschutzvorschriften in diesem Bereich nicht mehr haltbar, so die Grünen. Wolfenbütteler Bürgerinnen sollten in Zukunft regenerative Energie „barrierefrei" erzeugen und nutzen können unabhängig von der Lage oder Historie ihres Wohnhauses innerhalb des Stadtgebietes - also unabhängig von der Frage: innerhalb oder außerhalb der Okerumflut.


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