Knöllchen von der Polizei: Ist das überhaupt erlaubt?

Normalerweise ist der städtische Ordnungsdienst für den sogenannten ruhenden Verkehr zuständig. Doch darf auch die Polizei "Knöllchen" verteilen?

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Wer sein Auto nicht ordnungsgemäß parkt, riskiert ein Knöllchen. Im vergangenen Jahr musste der städtische Ordnungsdienst mehrere Tausend Tickets verteilen. Doch nicht nur das Ordnungsamt ahndet Falschparker, auch die Polizei. Doch darf die Polizei das überhaupt, wollten regionalHeute.de-Leser wissen.



Normalerweise ist der städtische Ordnungsdienst für den sogenannten ruhenden Verkehr zuständig. Von ruhendem Verkehr spricht man bei geparkten, haltenden und nicht fahrbereiten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. In der Stadt Wolfenbüttel wurden 2023 insgesamt 10.447 Tickets an Autofahrer verteilt, die falsch geparkt haben, oder nicht genug Geld in den Parkautomaten warfen. Eingenommen hat die Stadt dadurch 242.890 Euro.

Auch die Polizei darf Tickets verteilen


Doch nicht nur die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verteilen Tickets. Auch die Polizei darf dies tun, erklärt Polizeisprecherin Carolin Spilker. Originär obliegt die Ahndung von Verfehlungen im ruhenden Verkehr bei der Kommune. Das bedeute aber nicht, dass die Polizei Falschparker davonkommen lässt, macht sie deutlich. In erster Instanz würde die Polizei, wenn beispielsweise ein Parkvergehen vorliegt, den Ordnungsdienst informieren. Die Polizei darf aber auch selbstständig tätig werden. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit gibt die Polizei dann aber ab. Die Post für das Verwarngeld kommt dann also von der jeweiligen Kommune. Das betrifft übrigens nicht nur die Stadt Wolfenbüttel, sondern den gesamten Landkreis, betont Carolin Spilker.


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