Königslutter: Niedersachsen stärkt Rechte von Opfern in Strafverfahren


| Foto: Marc Angerstein



Im Rahmen einer Feierstunde im Hotel AVALON Königshof in Königslutter am Elm überreichte der Niedersächsische Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel heute den ersten in Niedersachsen ausgebildeten Fachkräften zur psychosozialen Prozessbegleitung ihre Ausbildungszertifikate.

Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet Opfern von Straftaten umfassende Hilfeleistungen an. Ihnen werden neben der Begleitung im Strafverfahren vielfältige Angebote unterbreitet, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Speziell ausgebildete Fachkräfte nehmen sich Zeit für die Opfer von Straftaten und zeigen Wege auf, die helfen, die Folgen von Straftaten besser bewältigen zu können. Damit sollen die mit der Tat und dem Strafverfahren verbundenen emotionalen Belastungen gemildert sowie die Betroffenen auch persönlich gestärkt werden.

Die Niedersächsische Justiz hatte bereits im Jahr 2011 den Grundstein für ein flächendeckendes Angebot psychosozialer Prozessbegleitung gelegt, indem verbindliche Standards sowie eine Konzeption für die Weiterbildung entwickelt worden sind. Ab Juni diesen Jahres werden die ersten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in Niedersachsen ihre Arbeit aufnehmen können. Mit der eigenen hochqualifizierten Ausbildung nimmt die Niedersächsische Justiz bundesweit eine Führungsrolle in der Ausbildung interdisziplinär versierter Fachkräfte ein. Die Stiftung Opferhilfe stellt als Koordinierungsstelle die Struktur der Vernetzung und die Qualitätssicherung der psychosozialen Prozessbegleitung sicher.

Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel dankte anlässlich der Zertifikatsübergabe den 15 Absolventinnen und Absolventen für ihren Einsatz: „Für das Engagement, welches Sie während der Ausbildung bewiesen haben, danke ich Ihnen im Namen des Landes und auch im Namen Ihrer künftigen Klientinnen und Klienten."

„Dieser Tag bedeutet nicht nur einen wichtigen Meilenstein für den Ausbau des Hilfenetzwerkes für Opfer von Straftaten in unserem Land", so Scheibel weiter. „Wir haben in Niedersachsen damit etwas geschaffen, das bundesweit seinesgleichen sucht. Die ersten Ergebnisse unseres Projektes werden von den anderen Bundesländern mit großer Neugier erwartet und sollten eine wesentliche Grundlage für die Formulierung bundeseinheitlicher Standards bilden."


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