Kreisstraße zur Schachtanlage Asse II soll erheblich verbreitert werden

Auf einer Länge von 1,6 Kilometern soll die Straße von derzeit rund 5 auf bis zu 17,5 Metern verbreitert werden. Grund ist das erwartete hohe Aufkommen an LKW-Verkehr.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Remlingen. Wann der radioaktive Müll aus der Asse zurückgeholt wird, steht immer noch nicht fest. Doch die Vorbereitungen dafür nehmen weiter Konturen an. So will die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Kreisstraße 513 zwischen Remlingen und der Zufahrt zum geplanten neuen Schacht 5 erheblich verbreitern. Einen Vertragsentwurf hierzu zwischen der BGE und dem Landkreis Wolfenbüttel gibt es bereits. Es fehlt allerdings noch die Zustimmung des Kreistages.



Stimmt dieser in seiner Sitzung am 6. November zu, würde die Verwaltung ermächtigt, den vorgelegten Entwurf des Vertrages abzuschließen. Bereits am Montag diskutiert der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft über das Thema.

Erschließung der Baustellen nur per LKW


Die Rückholung der in der Schachtanlage eingelagerten radioaktiven Abfälle setze unter anderem die Errichtung eines neuen Schachtes sowie zahlreicher übertägiger und untertägiger Anlagen voraus und sei mit sehr umfangreichen Bauarbeiten und einem erheblichen Baustellenverkehr verbunden, heißt es in der Begründung der Verwaltungsvorlage. Die Erschließung der Baustellen solle ausschließlich per LKW über die Kreisstraße 513 aus Richtung Remlingen erfolgen, da der Abschnitt der Kreisstraße aus Richtung Groß Vahlberg aufgrund des schmalen Ausbauzustandes und der hohen Steigung wenig für LKW-Verkehr geeignet sei.

Die bestehende Schachtanlage Asse II selbst sei auf die K513 in Richtung Remlingen zwingend angewiesen. Voruntersuchungen hätten ergeben, dass der Ausbauzustand der Straße - insbesondere Breite und Tragfähigkeit - für die erwarteten Verkehre unzureichend sei. Auch mit Blick auf das Notfall-Szenario (erhöhter Lösungszutritt zum Bergwerk) sei mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Kein LKW-Begegnungsverkehr möglich


Im Bestand lasse die Straßenbreite der K513 keinen ordentlichen Begegnungsverkehr zwischen zwei LKW zu. Ampelschaltungen würden – gerade auch im Notfallszenario – zu unzumutbaren Wartezeiten führen, da aufgrund der langen Strecke (zirka 1,3 Kilometer) und den damit verbundenen Räumdauern sehr lange Ampelumlaufzeiten notwendig würden. Zu Stoßzeiten würde dies im Süden zu Verkehrsproblemen auf der K20 und eventuell sogar auf der B79 führen. Gleichermaßen würde ein Rückstau in Richtung Norden auch zu logistischen Problemen auf der Schachtanlage führen.

Vor diesem Hintergrund strebt die BGE den Ausbau der K513 zwischen Remlingen und der Zufahrt zum neuen Schacht 5 an. Zudem solle im Rahmen des Straßenausbaus eine Erweiterung der Verkehrsanlage um einen Geh- und Radweg bis zur bestehenden Schachtanlage Asse II erfolgen. Die geplante Baumaßnahme erstreckt sich insgesamt über eine Länge von zirka 1,6 Kilometern. Die Straße hat derzeit eine befestigte Fahrbahnbreite zwischen 4,5 und 5,4 Metern. Zukünftig soll die Flächeninanspruchnahme für den Straßenkörper zwischen Remlingen und der Zufahrt zur Schachtanlage Asse II inklusive Randstreifen, Sicherheitsräumen, Entwässerungsmulden, Bankette sowie Geh- und Radweg eine Breite von etwa 17,5 Metern aufweisen. Im Planungsabschnitt zwischen dieser Zufahrt und der Zufahrt zum neuen Schacht 5 soll die Breite künftig inklusive Randstreifen, Sicherheitsräumen und Entwässerungsmulden insgesamt 14 Meter betragen. Ein Geh- und Radweg ist platzbedingt in diesem Abschnitt nicht vorgesehen.

Kosten trägt die BGE


Der Vereinbarungsentwurf sieht vor, dass die BGE die Planungsleistungen, die Ausschreibung und Vergabe sowie die bauliche Umsetzung des Ausbaus der Kreisstraße mit Geh- und Radweg übernimmt, während der Landkreis in Ausübung seiner Funktion als Planfeststellungsbehörde und Straßenbaulastträger für die erforderliche Planfeststellung des Ausbauvorhabens zuständig ist. Mit Ausnahme der personellen Projektbegleitung durch die Landkreisverwaltung für Abstimmungen und ähnlichem erfolgt eine vollständige Kostentragung der Maßnahme durch die BGE. Dies gelte auch für den notwendigen Grunderwerb. Die ausgebaute Kreisstraße bleibt im Eigentum des Landkreises, der Geh- und Radweg geht ins Eigentum des Landkreises über.


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