Lagosky: "An meiner Einstellung zum Fracking hat sich nichts geändert"

von Thorsten Raedlein




Cremlingen. Die GRÜNEN haben eine Stellungnahme von Uwe Lagosky zum Thema Fracking in einem offenen Brief gefordert (WolfenbüttelHeute.de berichtete), nun hat der Bundestagsabgeordnete geantwortet. Seine Stellungnahme veröffentlichen wir – wie immer – ungekürzt und unkommentiert.
Sehr geehrter Herr Krause-Hotopp,




vielen Dank für Ihren Brief. Dieser gibt mir Gelegenheit, meine Positionen zum Fracking darzulegen.

An meiner Einstellung zum Fracking hat sich nichts geändert. Ich habe mich in der Vergangenheit nicht nur im Ortsrat zum Thema Fracking geäußert, sondern auch bereits im Jahr 2012 im CDU-Kreisverband Wolfenbüttel. Der CDU- Kreisvorsitzende Frank Oesterhelweg und ich (damals noch in der Funktion des umweltpolitischen Sprechers der CDU- Kreistagsfraktion) haben gemeinsam mit dem CDU- Kreisvorstand eine kreisweite und darüber hinaus gehende Unterschriftenaktion eingeleitet. Mit dieser Unterschriftenaktion haben wir deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir die Aufsuchung und Erkundung von Erdgasvorkommen und die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter Anwendung des Fracking-Verfahrens und den Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht akzeptieren.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Fracking solange zu verbieten ist, bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Technologie keine Nachteile für die Umwelt bringt. Und so lange sind die Lagerstätten lediglich als nationale Energiereserven zu bewerten. Durch unsere Aktivitäten auf Kreis- und Landesebene haben wir dazu beigetragen, dass unsere Region von Erkundungsbohrungen verschont geblieben ist.

An einem Beispiel möchte ich meine Haltung noch einmal deutlich machen: Ich sehe die Möglichkeit zur Erprobung des Fracking im Schiefer-, Ton- und Mergelgestein weiterhin äußerst kritisch und halte das Verbot unkonventionellen Frackings zu wirtschaftlichen Zwecken für richtig. Gleichwohl müssen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die den Zweck haben, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt wissenschaftlich zu erforschen möglich sein. Im Anschluss soll aber das Parlament auf der Basis der Erkenntnisse der Expertenkommission entscheiden, ob die Fracking-Technologie für den Einsatz oberhalb von 3.000 m zugelassen werden soll. Im Gesetzentwurf ist bisher kein Parlamentsvorbehalt vorgesehen. Sondern, dass die Expertenkommission, wenn eine Probebohrung erfolgreich war, die Fracking-Technologie auf den Einzelfall bezogen als unbedenklich einstufen und basierend darauf, die behördliche Genehmigung für das Fracking und die kommerzielle Förderung erfolgen kann.




Ich wiederhole noch einmal: Solange die Auswirkungen unklar sind, gehe ich zu der Technologie auf Abstand.

Der Regierungsentwurf des Gesetzesvorhabens durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Im Beratungsprozess in den zuständigen Ausschüssen werden fast immer Änderungen und Ergänzungen vorgenommen und abgestimmt. Meine Entscheidung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens hängt von den noch zu erwartenden Änderungen im parlamentarischen Verfahren ab.

Mit kollegialen Grüßen

gez. Uwe Lagosky MdB







mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


CDU