Berlin/Wolfenbüttel. Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Flexi-Rente beschlossen. Durch sie lässt sich der Übergang vom Er- werbsleben in den Ruhestand nun fließender und individueller gestalten.
Wer neben der Rente arbeitet, kann durch die Flexi-Rente jetzt auch seine späte- ren Rentenansprüche weiter aufbessern. Die Flexi-Rente soll zudem Frühver- rentung vermeiden und die Anreize zum frühen "Job-Ausstieg" minimieren. Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten bleiben deshalb beste- hen, das Hinzuverdienstrecht wird aber wesentlich vereinfacht.Jedes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt außerdem geziel- te Informationen darüber, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die finanziellen Leitungen auswirkt. Ein präventives Reha-Konzept soll darüber hinaus die Zahl derjenigen, die frühzeitig in Rente gehen müssen, dauerhaft verringern. „Lange arbeiten kann schließlich nur, wer auch lange fit ist“, so Lagosky.
Lagosky: Flexi-Rente ermöglicht und belohnt längeres Arbeiten
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky äußert sich zur Flexi-Rente. Foto: Privat