Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion begrüßt das Vorhaben des Landeskabinetts, die Residenzpflicht für Asylbewerber aufzuheben.
„Mit der Aufhebung der Residenzpflicht schaffen wir unnötige Bürokratie ab“, erklärte heute Fritz Güntzler, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Prüfung jedes einzelnen Antrages auf vorübergehendes Verlassen des zugewiesenen Landkreises oder Regierungsbezirks fällt zukünftig weg.“ Ebenfalls wegfallen würden künftig Bußgeld- und Strafverfahren, die bisher im Falle eines eigenmächtigen Verlassens des Gebietes auf Ayslbewerber zukamen. Güntzler sagte: „Die Abschaffung der Residenzpflicht ist insofern auch ein Zeichen für diejenigen Menschen, die Asyl in unserem Land suchen.“ Der heute dem Kabinett vorgelegten Verordnungsentwurf hat zur Folge, dass sich Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, in ganz Niedersachsen aufhalten können. Bisher waren diese Asylbewerber an das Einzugsgebiet ihrer Ausländerbehörde gebunden und durften es nicht verlassen.
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