Zum heute von der Niedersächsischen Landesregierung vorgelegten geänderten Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013 erklärte der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler:
„Der Landesregierung ist es in vorbildlicher Weise gelungen, eine verfassungsrechtliche Diskussion, ob und in welchem Umfang der Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung ungeachtet der Neuregelungen des Grundgesetzes noch weiter zu beachten ist oder nicht, zu vermeiden. Der geänderte Entwurf entspricht sowohl den Bestimmungen des Grundgesetzes als auch den Regelungen zur Neuverschuldung der Niedersächsischen Landesverfassung.“
Die Finanzpolitik des Landes sei weiterhin verlässlich und nachhaltig, betonte Thümler. „Auch mit dem geänderten Haushaltsplanentwurf bleiben wir auf dem bereits eingeschlagenen konsequenten Konsolidierungskurs.“ Der Landesregierung sei es gelungen, auch in Zeiten der Konsolidierung entscheidende Schwerpunkte für die Zukunft zu setzen, indem sie in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Spitzentechnologie investiert. Zudem mache die Landesregierung mit dem Doppelhaushalt deutlich, dass es ihr mit der Schuldenbremse ernst sei. „Wir gehen davon aus, dass die Schuldenbremse zum Ende des Jahres in der Verfassung verankert werden kann. Hinzu kommt, dass die Neuverschuldung in den nächsten zwei Jahren um 655 Millionen Euro gesenkt wird und die Nettokreditaufnahme auf die Summe der eigenfinanzierten Investitionen 2011 auf 1,6 Milliarden Euro, 2012 auf 1,3 Milliarden Euro und 2013 auf 970 Millionen Euro begrenzt wird. Damit halten wir an unserem niedersächsischen Weg fest und gehen mit großen Schritten auf unser Ziel zu: Keine neuen Schulden ab 2017“, so Thümler.
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