Landes-CDU: „Leistungsfähige Laserpointer gehören ins Waffengesetz“


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[image=5e1764b6785549ede64ccb17]Angesichts zunehmender Laserattacken auf Piloten, Autofahrer und Zugführer setzt sich die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion weiterhin für ein Verbot von Hochleistungslasern ein.

Nachdem der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Heinz Rolfes bereits im April eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet hatte, hat er sich nun in einem Schreiben an CDU-Bundestagsfraktionschef Volker Kauder gewandt. Darin bittet Rolfes um eine Prüfung, inwieweit sich der Besitz von Hochleistungslasern durch Bundesrecht einschränken lässt oder ob die starken Laserpointer ins Waffengesetz aufgenommen werden könnten.

„Inzwischen vergeht kein Monat mehr ohne Medienberichte über erneute Blendattacken mit Hochleistungslasern“, sagte Rolfes, der in den Angriffen einen gefährlichen Trend sieht. „Es ist bloß eine Frage der Zeit, bis eine der Blendattacken in einer Katastrophe endet.“ Schon jetzt würden die Blendattacken regelmäßig erhebliche gesundheitliche Schäden bei den Opfern hervorrufen. „Wer Piloten startender oder landender Verkehrsflugzeuge blendet, spielt mit dem Leben anderer Menschen.“

Um die Gefährdung durch Laserattacken einzudämmen, spricht sich Rolfes in dem Schreiben an Kauder für ein bundesweites Verbot von Hochleistungslasern für Privatpersonen aus. „Abgesehen von wissenschaftlichen, militärischen oder gewerblichen Zwecken kenne ich keinen Grund, warum man als Otto Normalverbraucher einen Hochleistungslaser besitzen sollte“, erklärte der CDU-Fraktionsvize. Eine weitere Möglichkeit, der Laserattacken Herr zu werden, sei die Aufnahme der Geräte in das Waffengesetz. „Wir entsprechen damit auch einer Forderung des Pilotenvereinigung Cockpit“, sagte Rolfes, „wenn Hochleistungslaser unter das Waffengesetz fielen und damit allein ihr Besitz strafbar wäre, hätten wir auch einen effektiveren Schutz vor derartigen Angriffen.“


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