Die CDU-Landtagsfraktion setzt auch weiterhin auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie. Das hat heute der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, in Hannover erklärt. Die Beschlüsse des Parteitages der CDU in Niedersachsen vom vergangenen Wochenende seien wegweisend, da nun auch für jene Branchen, die bisher ohne tarifvertragliche Lohnuntergrenzen arbeiten, eine Lösung angeboten werde.
Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Möglichkeit, nach Anregung von Arbeitgebern und Gewerkschaften die Lohnuntergrenzen für bestimmte Branchen oder Regionen durch die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, stünden bereits wirksame Instrumente zur Eindämmung unangemessener Lohnstrukturen zur Verfügung, erklärte der CDU-Fraktionsvize. „Mit einer entsprechenden Ausgestaltung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes wird dazu beigetragen, für Branchen, bei denen noch keine verbindliche Lohnuntergrenze besteht, zu einer für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften akzeptablen Regelung zu kommen.“ Neu sei, dass eine Kommission der Tarifpartner Lohnuntergrenzen festlegen und sich dabei am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren solle.
Mit dem von der CDU in Niedersachsen beschlossenen Antrag für einen marktwirtschaftlichen und verbindlichen Mindestlohn, der auf dem Bundesparteitag verabschiedet werden soll, werde daher eine optimale Lösung angeboten, um soziale Verwerfungen im Niedriglohnsektor zu verhindern, ist sich Toepffer sicher. „Wir schaffen das, ohne die Tarifautonomie auszuhebeln“, sagte Toepffer in Richtung jener Parteien, die für eine politische Festlegung von Mindestlöhnen plädieren.
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