Landes-CDU: “Steigende Anzahl der Schwangerschaftsspätabbrüche muss geprüft werden”


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Anlässlich der Berichterstattung über die gestiegene Anzahl von Spätabtreibungen in Hannover im Jahr 2010 (45 gegenüber 21 im Jahr 2009) erklärt die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Heidemarie Mundlos:

Es muss schnellstmöglich untersucht werden, warum es innerhalb eines Jahres mehr als doppelt so viele Schwangerschaftsspätabbrüche in der Frauenklinik der Diakonischen Dienste Hannover gab. Seit 2009 existiert ein im Gesetz verankertes verpflichtendes Beratungsangebot des behandelnden Arztes für die Schwangeren. Dazu gehört eine verpflichtende dreitätige Bedenkzeit, um eine übereilte Entscheidung nach Pränataldiagnostik und Befund einer Behinderung des Ungeborenen zu verhindern. Wir müssen prüfen, wie wirkungsvoll die derzeitig bestehenden Beratungsangebote für die Betroffenen wirklich sind und wie diese eventuell verbessert werden sollten. Wir müssen uns auch fragen, inwieweit die Pränataldiagnostik dazu beiträgt, dass die Zahl der Spätabtreibungen in den letzten Jahren ständig steigt.“ Mundlos kündigte dazu eine parlamentarische Initiative an.

Die CDU-Landtagsfraktion sei aufgrund ihrer Grundwerte dem Leben und damit dem Schutz des ungeborenen Lebens zugewandt, das heißt auch dem Schutz des ungeborenen, behinderten Lebens, sagte Mundlos. „Unser Ziel ist es nach wie vor, die Zahl der Spätabtreibungen zu verringern und den Eltern in existenziellen Notlagen so gut wie möglich zu helfen. Spätabtreibungen müssen auf diejenigen Einzelfälle beschränkt bleiben, in denen das Kind voraussichtlich nicht lebensfähig sein wird oder eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren besteht.“

Verständnis zeigte Mundlos für den moralische Konflikt, der sich aus Schwan-gerschaftsspätabbrüchen für diakonischen Kliniken ergebe. „Es sollte den Ärzten freigestellt sein, ob sie einen derartigen Eingriff mit ihren Werten vereinbaren können. Dennoch müssen auch kirchliche Krankenhäuser dem Auftrag nachkommen, betroffenen Frauen zu helfen, ergebnisoffen zu beraten und bei einer akuten Gefahr für die Schwangere einen Abbruch durchzuführen.“ In keinem Fall dürfe es zu einer Abweisung und Weiterverweisung kommen, wenn dadurch das Leben von Mutter und Kind gefährdet ist. Eines steht laut Mundlos fest: „Jede Diskussion zu diesem Thema ist von einem hohen Konfliktpotential geprägt. Deshalb wird es keine leichten Entscheidungen geben.“


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