Der FDP-Rechtspolitiker Roland Zielke sieht keinen Sinn darin, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Grundlage der aktuellen EU-Richtline zu erarbeiten. „Die Richtlinie ist keineswegs in Stein gemeißelt, sondern wird sich bald erheblich ändern“, sagte Zielke im Niedersächsischen Landtag und zitierte aus einem Bericht der EU-Kommission, der die eigene Richtlinie in Zweifel zieht.
Darin heißt es: „Die Kommission wird sicherstellen, dass jeder künftige Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Sie wird respektieren, dass sich Einschränkungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten auf das Notwendige beschränken müssen.“ Die Kommission gibt Zielke zufolge also selbst zu, dass bei der jetzigen Richtlinie einiges im Argen liege.
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein könne, sei allen bewusst, sagte Zielke. Jetzt gehe es darum, geeignete und Grundrechte schonende Wege zu finden, um Mängel bei der Verfolgung von Internet-Delikten zu beseitigen. Zielke stellte klar: „Wir Liberalen haben uns immer gegen Übergriffe des Staates auf seine Bürger gestellt, und wir werden das auch weiter tun.“ In den letzten Jahren habe es etliche so genannte Sicherheitsgesetze gegeben, meist von Innenministern angestoßen, die die Grundrechte der einzelnen Bürger in verfassungswidriger Weise verletzt hätten. „Und immer wieder waren es liberale Politiker, die dagegen angingen und durch Klagen die Feststellung der Verfassungswidrigkeit erreichten.“ Zielke nannte als Beispiele unter anderem den Großen Lauschangriff, das Luftsicherheitsgesetz und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die EU selbst sehe bei der Vorratsdatenspeicherung einen prüfungswürdigen Weg im so genannten Quick-Freeze-Verfahren. Wie auch immer die Lösung am Ende aber aussehen werde: „Wenn sie dem EuGH gerecht werden will, muss sie in jedem Fall das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in den Vordergrund stellen“, so Zielke.
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