Landes-GRÜNE: Falschauskunft über Speicherung der Daten eines Göttinger Journalisten Irrtum oder Vorsatz?




Nach dem verspäteten Eingeständnis der Polizei in Göttingen, dass sie, entgegen ursprünglich anderslautender Erklärungen, doch Datensätze über einen Journalisten gespeichert hat, haben die Landtagsgrünen ihre Kritik an der “Praxis der behördlichen Datensammelwut” erneuert.

Die Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten durch Polizei und Verfassungsschutz müsse grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden, sagte der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg am (heutigen) Dienstag in Hannover. Es scheine bei diesen Institutionen ein “beträchtlicher Mangel an Sensibilität” für den gesetzeskonformen Umgang mit persönlichen Daten zu herrschen; anders sei die Speicherung und deren anschließende Leugnung gegenüber dem Betroffenen nicht zu erklären. Der Grünen-Politiker forderte die Landesregierung auf, zu erklären, ob es sich bei dieser Falschauskunft um “einen einzelnen Fehler oder um ein systematisches Verschweigen” handelt. Limburg: “Das Auskunftsrecht Betroffener ist ein wichtiges Rechtsgut und eine unabdingbare Vorraussetzung, um effektiven Datenschutz zu ermöglichen. Der Göttinger Fall muss für die Landesregierung Anlass sein, beim Umgang von Behörden mit persönlichen Daten ein rechtlich einwandfreies Vorgehen zu gewährleisten.”

Eine Mündliche Anfrage zum Thema finden Sie unter:
http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/cms/default/dokbin/395/395889.pdf


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